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Autor Mitteilung
Amanda
SUPER sexy Animatöse

Beiträge: 86434


 

Gesendet: 18:34 - 06.05.2010

Danke Nubsi. Das is sehr interessant , die berufen sich auf § , die sie wohl noch nie gelesen haben. Das schlimmste ist die fordern meinen Mann durch das Schreiben auf den Antrag vom Arbeitgeber ausfüllen zu lasssen. Habe das noch nicht gesagt. Ich glaube der springt bis an die Decke
Amanda
SUPER sexy Animatöse

Beiträge: 86434


 

Gesendet: 18:37 - 06.05.2010

Der ist seit 30 Jahren arbeitslos hat NIEMALS vom ARGE eine Arbeit zugewiesen bekommen noch mußte er Bewerbungen schreiben. Er hat nie Unterhalt gezahlt und ist durch sämtliche sozialen Kontrollen gefallen und jetzt kommen die an. Ich werde nicht mehr.
martin8
SUPER - Spammer

Beiträge: 14631


 

Gesendet: 18:51 - 06.05.2010


Dein jetziger Mann braucht ganz sicher keine Angaben zu seinem Einkommen zu machen !!
Soweit kommts noch !!!!
Nubira
Moderator

Beiträge: 122675


 

Gesendet: 18:53 - 06.05.2010

Zum 1. Januar 2003 wurde die bedarfsorientierte "Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung" als eigenständige Sozialleistung auf der Grundlage des Grundsicherungsgesetzes (GSiG) eingeführt. Für den berechtigten Personenkreis werden hierdurch in vielen – wenn auch nicht in allen – Fällen Sozialhilfeleistungen ersetzt.
Ziel der Grundsicherung ist die Sicherstellung des grundlegenden Bedarfs für den Lebensunterhalt von Personen, die wegen Alters oder auf Grund voller Erwerbsminderung endgültig aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind und deren Einkünfte oder Vermögen für den notwendigen Lebensunterhalt nicht ausreichen. Im Gegensatz zur Sozialhilfe erfolgt hier kein Rückgriff auf Kinder oder Eltern. Dadurch soll verhindert werden, dass sich vor allem ältere Leistungsberechtigte aus Angst vor einem Unterhaltsrückgriff auf ihre Kinder schämen, berechtigte Sozialhilfeansprüche geltend zu machen.
Die Berechnung der Grundsicherungsleistung ist eng an das Sozialhilferecht angelehnt. Die Leistung dürfte jedoch regelmäßig höher sein als die Hilfe zum Lebensunterhalt. Die Sicherung des "grundlegenden Bedarfs" erfolgt bedarfsorientiert. Es erhält also nur derjenige Leistungen, dessen Einkommen und Vermögen seinen individuell zu bestimmenden grundlegenden Bedarf nicht abdecken kann.

Auf eine im Sozialhilferecht vorgesehene Rückgriffsmöglichkeit gegen nach dem bürgerlichen Recht Unterhaltspflichtige wurde bei der Grundsicherung verzichtet. Dadurch soll den Anspruchsberechtigten die Angst genommen werden, dass sie Sozialleistungen erhalten, die im nachhinein z.B. durch ihre Kinder ersetzt werden müssen.
Ein Unterhaltsanspruch stellt einsetzbares Vermögen dar. Wird tatsächlich eine Unterhaltszahlung geleistet, handelt es sich hierbei um Einkommen des Berechtigten, das seine Grundsicherungsleistung mindert.
Besteht der Unterhaltsanspruch gegenüber Kindern oder Eltern, findet eine Anrechnung jedoch nicht statt, sofern deren jährliches Gesamteinkommen unter einem Betrag von jährlich 100.000 EUR liegt. Bei mehreren Kindern gilt der Grenzwert für jedes einzelne Kind, bei den Eltern für beide Elternteile zusammen. Solange das Grundsicherungsamt keine anderslautenden Anhaltspunkte auf die Vermögensverhältnisse der Kinder oder Eltern hat, wird vermutet, dass dieser Grenzwert nicht überschritten wird. Wird diese Vermutung widerlegt, entfällt der Anspruch auf Grundsicherungsleistung.


Das GSiG spricht in diesem Zusammenhang allerdings nur von Unterhaltsansprüchen. Tatsächlich geleistete Unterhaltszahlungen werden nicht erwähnt. Ob diese als unabhängig von dem Gesamteinkommen der Kinder oder Eltern auf die Grundsicherungsleistung angerechnet werden, ist eine Auslegungsfrage, die noch nicht abschließend geklärt ist. Es spricht jedoch einiges dafür, dass es zu einer Anrechnung kommen wird. Schließlich wird in den meisten Fällen bei einer tatsächlichen Unterhaltszahlung keine Bedürftigkeit vorliegen.

Quelle: http://www.rententips.de
Amanda
SUPER sexy Animatöse

Beiträge: 86434


 

Gesendet: 18:57 - 06.05.2010

Dino , ich bin ja nicht berufstätig. Mein Mann ist mir unterhaltsverpfichtet. Das heißt , das mir ein Teil vom Gehalt zusteht. Also Taschengeld für mich. Würde er jetzt ein großes Gehalt beziehen und mir vielleicht z.B. 1000 Euro zustehen würden (schön wärs es) müßte ich mit diesem Geld vor dem Sozialamt grade stehen.
Amanda
SUPER sexy Animatöse

Beiträge: 86434


 

Gesendet: 18:58 - 06.05.2010

Vielen Dank Nubsi, ich habe es gelesen.
Aber ich glaube beim sozialamt die lesen das nicht. Ich werde das morgen schon klären
Nubira
Moderator

Beiträge: 122675


 

Gesendet: 19:05 - 06.05.2010

Reg Dich nicht auf, Floki!
Die Typen vom Sozialamt müssen ihre Liste abarbeiten und das Häckchen machen "erledigt".
Arielle
EXTRA - SUPER - Spammer

Beiträge: 40995


 

Gesendet: 19:43 - 06.05.2010

Bin aus dem Krankenhaus zurück.
Meine Mutter hatte einen epileptischen Anfall. Da wird sie jetzt mit Medikamenten versorgt.
Aber außerdem hat sie so starke Schmerzen im Rücken, dass sie sich nicht bewegen kann - muss flach liegen, darf nicht aufstehen.
Die Ursache dieser Schmerzen wird noch abgeklärt.
Sie sieht ziemlich armselig aus.
Amanda
SUPER sexy Animatöse

Beiträge: 86434


 

Gesendet: 19:45 - 06.05.2010

Ach Mensch , Plantschi. Ob das noch mal was wird. Sie ist ja auch so ziemlich schlecht dran.
martin8
SUPER - Spammer

Beiträge: 14631


 

Gesendet: 19:48 - 06.05.2010


Alles Gute für Deine Mutter, Planschi !
Hört sich nicht so gut an.
Aber wer soooooo eine Tochter hat ........

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- Donnerstagstammtisch -

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