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Autor Mitteilung
gilian
Board-Champion

Beiträge: 4301


 

Gesendet: 05:44 - 10.03.2007

Das war eine Antwort:
Zitat:
Berücksichtigt werden hierbei zunächst nur österreichische und deutsche Regelungen. Angesichts internationaler Abkommen herrschen jedoch größtenteils gleiche Regelungen für das Urheberrecht anderer Nationen.


Dann 2 Links:
[url] » http://www.internet4jurists.at/urh-marken /faq_urh1a.htm
[/url]
» http://wbpa.info/urheber_de.htm
Lg gilian
gilian
Board-Champion

Beiträge: 4301


 

Gesendet: 05:48 - 10.03.2007

Ops, wohl noch ein bisschen früh zum denken
http://www.internet4jurists.at/urh-marken/faq_urh1a.htm

http://wbpa.info/urheber_de.htm
Aber jetzt
everstream
Boardkönig

Beiträge: 1818


 

Gesendet: 09:20 - 10.03.2007

Soweit ich verstanden habe, ist es dort genau so schlimm wie hier wenn nicht sogar noch schlimmer.

MfG everstream
Cohagen
Boardkaiser

Beiträge: 3375


 

Gesendet: 13:23 - 10.03.2007

@Gilian
danke für die Links.
Das hier scheint doch etwas anders auszusehen, als in Deutschland:
6.1. Haftet ein Forenbetreiber für Urheberrechtsverletzungen von Teilnehmern?

Werden in Diskussionsforen oder Web-Blogs Texte oder Bilder abgelegt, die fremde Urheberrechte verletzen, haftet der Foren-Betreiber nicht, solange er nicht davon weiß. Seine Verantwortlichkeit ist nämlich durch § 16 E-Commerce-Gesetz beschränkt. Er muss allerdings sofort tätig werden, wenn er von der Rechtsverletzung in Kenntnis gesetzt wird, ansonsten kann er selbst geklagt werden.
gilian
Board-Champion

Beiträge: 4301


 

Gesendet: 13:46 - 10.03.2007

Ist ein Forenbetreiber verpflichtet zu kontrolliern Cohagen?
LG
gilian
Nubira
Moderator

Beiträge: 15134


 

Gesendet: 14:07 - 10.03.2007

Zitat:
ist ein Forenbetreiber verpflichtet zu kontrolliern

Wer ein Forum betreibt, ist für alles was dort geschrieben wird zuständig und verantwortlich.
Er haftet nicht, nicht, solange er nicht davon weiß, aber er ist verpflichtet, sich zu informieren, ob es in seinem Forum zu Rechtsverstößen kommt.
Also: Unwissenheit schützt nicht vor Strafe!

Name, Anschrift und Mail-Adresse des Forenbetreibers müssen im Impressum stehen, neuerdings wird sogar gestritten, ob dort nicht auch noch die Telefonnummer stehen muss.

Ich befürchte, demnächst muss dort auch noch meine Konto-Nummer angegeben werden und eine Blanco-Vollmacht, damit man die Abmahngebühren gleich einziehen kann.

Da macht es doch so richtig Spaß!

Nubira

Françoise
Boardkönig

Beiträge: 1482


 

Gesendet: 14:32 - 10.03.2007

Zitat:
Name, Anschrift und Mail-Adresse des Forenbetreibers müssen im Impressum stehen, neuerdings wird sogar gestritten, ob dort nicht auch noch die Telefonnummer stehen muss.



Und da greift der sch....Datenschutz-...Verein, oder wie die heißen, nicht ein? Ganz klasse, aber dann meckern sie, wenn man eine Datei mit sämtlichen Sexualstraftätern veröffentlichen will, zum Schutz der Bürger (sorry, Nubira, weiß, das gehört eigentlich nicht hierher zum Thema, wollte nur veranschaulichen, dass die falsche Prioritäten haben)

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