GREENHORN COMPUTER-FORUM - Freundliche Hilfe für PC-Einsteiger und Fortgeschrittene |
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Autor | Mitteilung |
shark-bay
Boardkaiser Beiträge: 2350
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Gesendet: 07:14 - 28.11.2006 Herzlichen Dank ich bin wirlich überwältigt von den vielen Tipps!!! |
Magneto
Board-Champion Beiträge: 4009
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Gesendet: 11:09 - 28.11.2006 Zitat: FALSCH ! Ein Einschreiben (selbst mit Rückantwort) ist KEIN BEWEIS dafür, dass ein bestimmtes Schreiben angenommen und gelesen wurde !!! Auch vor Gericht ist dies KEIN BEWEIS !!! Die einzige Möglichkeit ist, sich zwei Ausfertigungen des Dokumentes auszudrucken und sich eine davon mit Stempel, Namen und Unterschrift des Empfängers übergeben zu lassen ! Aber das ist fast unmöglich, wenn man nicht in der Nähe wohnt ! Und jetzt ratet mal, warum dieses Unternehmen eine Ltd. ist... Genau, weit genug ausserhalb der deutschen Gerichtsbarkeit... LG, Magneto |
Swordan
Stamm-User Beiträge: 89
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Gesendet: 11:34 - 28.11.2006 In solch einem Fall zählt der Sitz des Käufers und nicht der des Verkäufers. Und der Sitz des Käufers ist Deutschland. Was das Einschreiben angeht: Damit kann vor Gericht bewiesen werden, das der Empfänger das Schreiben bekommen hat. |
Magneto
Board-Champion Beiträge: 4009
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Gesendet: 11:40 - 28.11.2006 Zitat: FALSCH !!! Damit kann nachgewiesen werden, dass der Empfänger EIN Schreiben bzw. einen Umschlag mit Inhalt erhalten hat !!! Der Beweis, dass es sich damit um DAS Schreiben handelt, auf dem deine Kündigung bzw. dein Widerspruch geschrieben steht, ist damit nicht erbracht !!! Einzige Lösung ist folgende: Zitat: So ist nunmal unser Rechtsstaat, damit muss man sich abfinden ! Magneto |
Magneto
Board-Champion Beiträge: 4009
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Gesendet: 11:44 - 28.11.2006 Zitat: |
ekome
Premium-User Beiträge: 418
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Gesendet: 13:49 - 28.11.2006 @ shark-bay Wenn Dein Freund sich nur >aus Spass angemeldet> hat, kann man wohl kaum von einer Täuschung ausgehen! Das wäre nur der Fall, wenn er nicht vor der Anmeldung auf die AGB hingewiesen worden ist. Wenn das der Fall ist, hätte er innerhalb der dort genannten Frist sein Widerrufsrecht wahrnehmen können! Da das unterblieb, ist auch eine nachträgliche Kündigung sinnlos und kostet nur Geld. Einzige Möglichkeit wäre die Bitte auf Verzicht der Forderung, da nur <versehentlich> die Mitgliedschaft bestätigt wurde. Hier ist er auf den guten Willen des Gläubigers angewiesen. Hilft das nicht, bleibt nur die Zahlung übrig. Der Vertrag ist rechtskräftig, egal welche Hintergedanken oder welchen Ruf das Unternehmen hat. |
shark-bay
Boardkaiser Beiträge: 2350
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Gesendet: 15:17 - 28.11.2006 aber was wollen sie den machen? Wollen sie den Herrn/Frau Adfga suchen? xD die können ihn ja garnicht finden, da sie ja nicht wissen wie er heißt oder wo er wohnt...? |
Magneto
Board-Champion Beiträge: 4009
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Gesendet: 15:24 - 28.11.2006 Sie haben aber seine Mailaddy ! Wenn die krass drauf sind, machen die eine Anzeige und die Staatsanwaltschaft kann dann vom Mailprovider die Herausgabe der Daten verlangen ! LG, Magneto |
Sascha74
Boardkönig Beiträge: 1161
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Gesendet: 15:24 - 28.11.2006 Dies ist der ausschlaggebende Auszug aus den AGB von Lebenserwartung.de [Link zum eingefügten Bild] Also ist die Forderung dieser 30€ zwar Rechtens aber, wie schon erwähnt, wird der Betrag nur "versteckt" genannt und kann deshalb mit entsprechendem Formular (siehe mein vorheriges Post) Ein/Widerspruch erhoben werden! |
ekome
Premium-User Beiträge: 418
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Gesendet: 15:57 - 28.11.2006 Wenn eine Rechnung vorliegt, hat man doch schon die wichtigsten Daten. |
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