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Autor Mitteilung
shark-bay
Boardkaiser

Beiträge: 2350


 

Gesendet: 07:14 - 28.11.2006

Herzlichen Dank

ich bin wirlich überwältigt von den vielen Tipps!!!

Magneto
Board-Champion

Beiträge: 4009


 

Gesendet: 11:09 - 28.11.2006

Zitat:
Wenn nicht, kann er nur versuchen, die Sache zu kündigen. Am besten dann mit Einschreiben inkl. Rückantwort (um sicher gehen zu können, das die Kündigung auch angenommen wurde).


FALSCH !

Ein Einschreiben (selbst mit Rückantwort) ist KEIN BEWEIS dafür, dass ein bestimmtes Schreiben angenommen und gelesen wurde !!!

Auch vor Gericht ist dies KEIN BEWEIS !!!

Die einzige Möglichkeit ist, sich zwei Ausfertigungen des Dokumentes auszudrucken und sich eine davon mit Stempel, Namen und Unterschrift des Empfängers übergeben zu lassen !

Aber das ist fast unmöglich, wenn man nicht in der Nähe wohnt !

Und jetzt ratet mal, warum dieses Unternehmen eine Ltd. ist...

Genau, weit genug ausserhalb der deutschen Gerichtsbarkeit...

LG, Magneto
Swordan
Stamm-User

Beiträge: 89


 

Gesendet: 11:34 - 28.11.2006

In solch einem Fall zählt der Sitz des Käufers und nicht der des Verkäufers.

Und der Sitz des Käufers ist Deutschland.

Was das Einschreiben angeht:

Damit kann vor Gericht bewiesen werden, das der Empfänger das Schreiben bekommen hat.
Magneto
Board-Champion

Beiträge: 4009


 

Gesendet: 11:40 - 28.11.2006

Zitat:
Damit kann vor Gericht bewiesen werden, das der Empfänger das Schreiben bekommen hat.


FALSCH !!!

Damit kann nachgewiesen werden, dass der Empfänger EIN Schreiben bzw. einen Umschlag mit Inhalt erhalten hat !!!

Der Beweis, dass es sich damit um DAS Schreiben handelt, auf dem deine Kündigung bzw. dein Widerspruch geschrieben steht, ist damit nicht erbracht !!!

Einzige Lösung ist folgende:
Zitat:
Ganz einfach den Beweis, dass auch das in dem Umschlag steckte, was man hineingetan hat, kann man am besten durch einen Zeugen erbringen. Geben Sie das Schriftstück einem Dritten, z.B. einem Angestellten oder einem guten Bekannten. Auch Familienangehörige dürfen Zeuge sein. Erklären Sie diesem Dritten, weshalb Ihnen diese Erklärung (z.B. Kündigung der Mietwohnung) so wichtig ist, dann erinnert er sich später besser daran und lassen Sie diesen die Erklärung durchlesen, selbst in den Briefumschlag stecken und wenn möglich direkt beim Empfänger abliefern. Ist der Empfänger zu weit entfernt, hilft hier auch ein gewöhnliches Einwurfeinschreiben, wenn der Dritte als Bote dieses Schreiben selbst bei der Post abgegeben hat.


So ist nunmal unser Rechtsstaat, damit muss man sich abfinden !

Magneto
Magneto
Board-Champion

Beiträge: 4009


 

Gesendet: 11:44 - 28.11.2006

Zitat:
Mittels eines Einschreibens mit Rückschein kann man tatsächlich nachweisen, dass ein Umschlag mit einem bestimmten Absender darauf bei der Post abgegeben wurde und dieser Umschlag dem Empfänger ausgehändigt wurde. Das ist jedoch nicht so sicher, wie es zunächst klingt. Denn der Beweis, was in dem Umschlag war, ist damit noch nicht erbracht. Möglicherweise war lediglich ein weißes Blatt Papier enthalten und nicht die gewünschte Erklärung.
ekome
Premium-User

Beiträge: 418


 

Gesendet: 13:49 - 28.11.2006

@ shark-bay
Wenn Dein Freund sich nur >aus Spass angemeldet> hat, kann man wohl kaum von einer Täuschung ausgehen! Das wäre nur der Fall, wenn er nicht vor der Anmeldung auf die AGB hingewiesen worden ist. Wenn das der Fall ist, hätte er innerhalb der dort genannten Frist sein Widerrufsrecht wahrnehmen können! Da das unterblieb, ist auch eine nachträgliche Kündigung sinnlos und kostet nur Geld.
Einzige Möglichkeit wäre die Bitte auf Verzicht der Forderung, da nur <versehentlich> die Mitgliedschaft bestätigt wurde. Hier ist er auf den guten Willen des Gläubigers angewiesen. Hilft das nicht, bleibt nur die Zahlung übrig. Der Vertrag ist rechtskräftig, egal welche Hintergedanken oder welchen Ruf das Unternehmen hat.
shark-bay
Boardkaiser

Beiträge: 2350


 

Gesendet: 15:17 - 28.11.2006

aber was wollen sie den machen? Wollen sie den Herrn/Frau Adfga suchen? xD die können ihn ja garnicht finden, da sie ja nicht wissen wie er heißt oder wo er wohnt...?
Magneto
Board-Champion

Beiträge: 4009


 

Gesendet: 15:24 - 28.11.2006

Sie haben aber seine Mailaddy !

Wenn die krass drauf sind, machen die eine Anzeige und die Staatsanwaltschaft kann dann vom Mailprovider die Herausgabe der Daten verlangen !

LG, Magneto
Sascha74
Boardkönig

Beiträge: 1161


 

Gesendet: 15:24 - 28.11.2006

Dies ist der ausschlaggebende Auszug aus den AGB von Lebenserwartung.de

[Link zum eingefügten Bild]

Also ist die Forderung dieser 30€ zwar Rechtens
aber, wie schon erwähnt, wird der Betrag nur "versteckt" genannt
und kann deshalb mit entsprechendem Formular (siehe mein vorheriges Post) Ein/Widerspruch erhoben werden!
ekome
Premium-User

Beiträge: 418


 

Gesendet: 15:57 - 28.11.2006

Wenn eine Rechnung vorliegt, hat man doch schon die wichtigsten Daten.

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