GREENHORN COMPUTER-FORUM - Freundliche Hilfe für PC-Einsteiger und Fortgeschrittene |
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Autor | Mitteilung |
Magneto
Board-Champion Beiträge: 4009
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Gesendet: 11:02 - 06.10.2006 Man braucht dem GEZler doch gaanix zu sagen... Theoretisch kann er die Auskunft gerichtlich einklagen, aber da sind die Kosten weitaus höher als man denkt. Und das ist in der Geschichte der GEZ noch nie vorgekommen ! Auch sind ja in den Medien schon öfter Fälle aufgetaucht, in denen GEZler eigenmächtig private Grundstücke betreten haben (unbefugtes Betreten gemäß §123 StGB) oder mit Hausdurchsuchungen drohen (Nötigung gemäß §240 StGB) usw.usw.usw. Somit, sehen wir es mal gaaanz kleinlich, ist die GEZ doch ein Unternehmen, dessen Mitarbeiter Straftaten begehen, oder ? Und jetzt meine Frage: Macht man sich nicht selbst strafbar (Beihilfe gemäß §27 StGB), wenn man eine kriminelle Gemeinschaft finanziell oder in sonstiger Weise unterstützt ? Das sind so Punkte, über die man nachdenken "könnte" ! LG, Magneto |
waldi2
Boardkönig Beiträge: 1137
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Gesendet: 11:14 - 06.10.2006 Mario, du hast ja so recht |
Magneto
Board-Champion Beiträge: 4009
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Gesendet: 11:15 - 06.10.2006 Hab mich gerade mal schlau gemacht: 1. Wenn bereits TV und Radio angemeldet sind, ist für den internetfähigen PC keine weitere Gebühr fällig ! 2. Für Firmen ist nur die Gebühr für 1 Gerät zu zahlen, nicht für jedes ! Mir stellt sich jedoch noch folgende Frage: Der Begriff "internetfähiger PC"... Washeisst das genau, muss der PC auch über einen Zugang zum Internet verfügen, oder reicht das bloße Vorhandensein einer Netzwerkkarte aus ? LG, euer nachdenklicher Magneto |
waldi2
Boardkönig Beiträge: 1137
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Gesendet: 11:17 - 06.10.2006 Aber das Problem liegt nicht im sich bei der GEZ nicht anzumelden, sondern bei der Kündigung. :smoke: Glaub mir, das Geäffe wo die veranstalten, geht weit unter die Gürtellinie. waldi2 |
waldi2
Boardkönig Beiträge: 1137
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Gesendet: 11:21 - 06.10.2006 Zitat:wie unlängst in der Zeitung stand, wissen das die Herren Großköpf selber noch nicht genau waldi2 |
Magneto
Board-Champion Beiträge: 4009
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Gesendet: 11:27 - 06.10.2006 Zitat: [Link zum eingefügten Bild] LG, Magneto |
waldi2
Boardkönig Beiträge: 1137
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Gesendet: 11:35 - 06.10.2006 Zitat:und genau deshalb gibt´s diese chaotischen Gebühreneintreiber |
Cohagen
Boardkaiser Beiträge: 3375
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Gesendet: 11:41 - 06.10.2006 Was mich beunruhigt ist, wie die GEZ an ihre Erkenntnisse kommt. Im Falle der gigantischen Rechnung an meinen Freund wussten sie, wann er das Geschäft eröffnet hatte. Wäre doch mal interessant zu erfahren, inwieweit da ein Datenabgleich mit Behörden etc. stattfindet. Nach meiner Auffassung geht das auf keinen Fall konform mit dem Datenschutz. |
Magneto
Board-Champion Beiträge: 4009
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Gesendet: 11:53 - 06.10.2006 Die GEZ bekommt ihre Daten von den Einwohnermeldeämtern ! Von denen erfährt die GEZ folgendes: 1. Familiennamen 2. Vornamen 3. frühere Namen 4. Tag der Geburt 5. gegenwärtige und frühere Anschriften, Haupt- und Nebenwohnung 6. Tag des Ein- und Auszugs 7. Familienstand 8. Sterbetag Die Rechtsgrundlage hierfür findet sich im "RundfunkGebührenStaatsVertrag (RfGebStV)" LG, Magneto |
hennes von köln
Boardkaiser Beiträge: 3308
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Gesendet: 11:55 - 06.10.2006 Zitat: Und somit sitzen wir schon alle im Glashaus. |
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