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Autor Mitteilung
Magneto
Board-Champion

Beiträge: 4009


 

Gesendet: 11:02 - 06.10.2006

Man braucht dem GEZler doch gaanix zu sagen...

Theoretisch kann er die Auskunft gerichtlich einklagen, aber da sind die Kosten weitaus höher als man denkt.

Und das ist in der Geschichte der GEZ noch nie vorgekommen !

Auch sind ja in den Medien schon öfter Fälle aufgetaucht, in denen GEZler eigenmächtig private Grundstücke betreten haben (unbefugtes Betreten gemäß §123 StGB) oder mit Hausdurchsuchungen drohen (Nötigung gemäß §240 StGB) usw.usw.usw.

Somit, sehen wir es mal gaaanz kleinlich, ist die GEZ doch ein Unternehmen, dessen Mitarbeiter Straftaten begehen, oder ?

Und jetzt meine Frage:

Macht man sich nicht selbst strafbar (Beihilfe gemäß §27 StGB), wenn man eine kriminelle Gemeinschaft finanziell oder in sonstiger Weise unterstützt ?

Das sind so Punkte, über die man nachdenken "könnte" !

LG, Magneto
waldi2
Boardkönig

Beiträge: 1137


 

Gesendet: 11:14 - 06.10.2006

Mario, du hast ja so recht
Magneto
Board-Champion

Beiträge: 4009


 

Gesendet: 11:15 - 06.10.2006

Hab mich gerade mal schlau gemacht:

1. Wenn bereits TV und Radio angemeldet sind, ist für den internetfähigen PC keine weitere Gebühr fällig !

2. Für Firmen ist nur die Gebühr für 1 Gerät zu zahlen, nicht für jedes !

Mir stellt sich jedoch noch folgende Frage:
Der Begriff "internetfähiger PC"... Washeisst das genau, muss der PC auch über einen Zugang zum Internet verfügen, oder reicht das bloße Vorhandensein einer Netzwerkkarte aus ?

LG, euer nachdenklicher Magneto
waldi2
Boardkönig

Beiträge: 1137


 

Gesendet: 11:17 - 06.10.2006

Aber das Problem liegt nicht im sich bei der GEZ nicht anzumelden, sondern bei der Kündigung. :smoke:
Glaub mir, das Geäffe wo die veranstalten, geht weit unter die Gürtellinie.


waldi2
waldi2
Boardkönig

Beiträge: 1137


 

Gesendet: 11:21 - 06.10.2006

Zitat:
Washeisst das genau, muss der PC auch über einen Zugang zum Internet verfügen, oder reicht das bloße Vorhandensein einer Netzwerkkarte aus ?

wie unlängst in der Zeitung stand, wissen das die Herren Großköpf selber noch nicht genau


waldi2
Magneto
Board-Champion

Beiträge: 4009


 

Gesendet: 11:27 - 06.10.2006

Zitat:
Verwaltungsgericht Hamburg 8. Kammer Urteil vom 22. Juni 2004, Az: 8 K 2332/03

Leitsatz des Urteils:

Maßgeblich für die Pflicht zur Entrichtung von Rundfunkgebühren ist allein, ob und in welchem Zeitraum der Rundfunkteilnehmer das betreffende Gerät zum Empfang bereithält.

Die diesbezügliche materielle Beweislast trifft die Rundfunkanstalt.



[Link zum eingefügten Bild]

LG, Magneto
waldi2
Boardkönig

Beiträge: 1137


 

Gesendet: 11:35 - 06.10.2006

Zitat:
Die diesbezügliche materielle Beweislast trifft die Rundfunkanstalt.
und genau deshalb gibt´s diese chaotischen Gebühreneintreiber
Cohagen
Boardkaiser

Beiträge: 3375


 

Gesendet: 11:41 - 06.10.2006

Was mich beunruhigt ist, wie die GEZ an ihre Erkenntnisse kommt. Im Falle der gigantischen Rechnung an meinen Freund wussten sie, wann er das Geschäft eröffnet hatte. Wäre doch mal interessant zu erfahren, inwieweit da ein Datenabgleich mit Behörden etc. stattfindet. Nach meiner Auffassung geht das auf keinen Fall konform mit dem Datenschutz.
Magneto
Board-Champion

Beiträge: 4009


 

Gesendet: 11:53 - 06.10.2006

Die GEZ bekommt ihre Daten von den Einwohnermeldeämtern !

Von denen erfährt die GEZ folgendes:

1. Familiennamen
2. Vornamen
3. frühere Namen
4. Tag der Geburt
5. gegenwärtige und frühere Anschriften, Haupt- und Nebenwohnung
6. Tag des Ein- und Auszugs
7. Familienstand
8. Sterbetag

Die Rechtsgrundlage hierfür findet sich im "RundfunkGebührenStaatsVertrag (RfGebStV)"

LG, Magneto
hennes von köln
Boardkaiser

Beiträge: 3308


 

Gesendet: 11:55 - 06.10.2006

Zitat:
Die Rechtsgrundlage hierfür findet sich im "RundfunkGebührenStaatsVertrag (RfGebStV)"


Und somit sitzen wir schon alle im Glashaus.

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