GREENHORN COMPUTER-FORUM - Freundliche Hilfe für PC-Einsteiger und Fortgeschrittene |
|
Seiten mit Postings: 1 2 | zum Seitenende |
|
Autor | Mitteilung |
Kernow
Premium-User Beiträge: 529
|
Gesendet: 20:08 - 03.09.2005 Zitat auß dem Bußgeldkatalog: Geschwindigkeitsüberschreitungen mit dem Pkw: Folgende Regelsätze gelten für Pkw ohne Anhänger und Motorräder. Ab 40 Euro kommen 25,60 Euro Gebühren hinzu. innerhalb geschlossener Ortschaften (gilt auch für 30 km-Zone !) bis 10 km/h 15,- EUR 11-15 km/h 25,- EUR 16-20 km/h 35,- EUR 21-25 km/h 50,- EUR, 1 Punkt 26-30 km/h 60,- EUR, 3 Punkte 31-40 km/h 100,- EUR, 3 Punkte, 1 Monat Fahrverbot 41-50 km/h 125,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot 51-60 km/h 175,- EUR, 4 Punkte, 2 Monate Fahrverbot 61-70 km/h 300,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot über 70 km/h 425,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot außerhalb geschlossener Ortschaften (z.B. Landstraße, Autobahn, auch in Baustellen) bis 10 km/h 10,- EUR 11-15 km/h 20,- EUR 16-20 km/h 30,- EUR 21-25 km/h 40,- EUR, 1 Punkt 26-30 km/h 50,- EUR, 3 Punkte 31-40 km/h 75,- EUR, 3 Punkte 41-50 km/h 100,- EUR, 3 Punkte, 1 Monat Fahrverbot 51-60 km/h 150,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot 61-70 km/h 275,- EUR, 4 Punkte, 2 Monate Fahrverbot über 70 km/h 375,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot Fragen dazu können Sie im Forum stellen. Achtung, ein Fahrverbot wird auch verhängt, wenn innerhalb eines Jahres 2 Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 25 km/h festgestellt wurden ! Ist außerdem beim dritten Geschwindigkeits-Eintrag in Flensburg möglich. Toleranz, vom gemessenen Wert abgezogen: meist 3 km/h bei weniger als 100 km/h, darüber 3%. Im Normalfall zeigt der Tachometer des Autos mehr an als die tatsächliche Geschwindigkeit. Allerdings gilt dies für PKW! Ich hab' noch nichts gefunden, was das Überschreiten der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit LKW betrifft. Du hast aber mein Mitgefühl: habe selbst jahrelang 'n 40-Tonner bewegt. |
mumbolino
Boardkönig Beiträge: 1673
|
Gesendet: 14:00 - 04.09.2005 Danke erstmal für eure Hilfe. Ich habe über die Firma einen Anhörungsbogen bekommen,wo ich ankreuzen mußte,ob ich den Straftatbestand zugebe,was ich ja auch nicht abstreiten konnte. 2 Wochen später kam dann der Bußgeldbescheid. Aber in Kernows Post oben werden ja ab 40 Euro nochmal 25,60 Euro verlangt,das käme ja bald hin LG Heiko |
Seiten mit Postings: 1 2 | - Verwarnungsgeld-Abzocke? - | zum Seitenanfang |
|
Version 3.1 | Load: 0.003504 | S: 1_2 |