GREENHORN COMPUTER-FORUM - Freundliche Hilfe für PC-Einsteiger und Fortgeschrittene |
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Autor | Mitteilung |
Nubira
Moderator Beiträge: 15134
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Gesendet: 22:25 - 03.08.2005 Na dann hast Du ja nicht einmal was falsch gemacht. Ruf an und frage, was Du machen sollst. Weder kannst Du beweisen, dass es kaputt war, noch können sie beweisen, dass es heil war. Und Du bist ja ein guter Kunde. Das geht sicher zu klären. Hast Du schon bezahlt? |
Fab4
Boardkaiser Beiträge: 3687
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Gesendet: 07:24 - 04.08.2005 eben.. Haftpflicht hat damit nichts zu tun. In dem Fall muss der Händler aufkommen. Du musst den Schaden lediglich umgehend nach Erhalt melden. |
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