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Autor Mitteilung
Donald
Boardkaiser

Beiträge: 2682


 

Gesendet: 23:59 - 01.08.2005

Hallo Bastet,

es ist richtig, daß Du noch nicht bezahlt hast und mit dem Verkäufer Kontakt aufgenommen hast. Somit ist dieser im Zwang sich erklären zu müssen.

Eine Betrug kann ich hier nicht erkennen , da Du den Betrag noch nicht überwiesen hast. Allerdings ist der Versuch des Betruges straftbar. Nun liegt es daran zu beweisen, daß der Verkäufer in betrügerischer Absicht gehandelt hat. Wenn er bereits unter anderen Namen Straftaten begangen hat, so könnte naheliegen, daß auch hier versucht wurde in betrügerischer Absicht zu handeln. Genaueres können nur intensive Ermittlungen an den Tag bringen. Solange gilt auch für diesen Verkäufer das Unschuldsprinzip. In unserem Rechtsstaat ist jeder solange unschuldig, solange ihm nicht die Schuld bewiesen wurde und er von einem Gericht rechtskräftig verurteilt wurde. In dubio pro reo.

Auf jeden Fall würde ich noch einmal ebay eine Nachricht zukommen lassen, mit der Bitte um Prüfung der Angelegenheit. Interessant sind immer die Kontodaten, da Anhand dieser die Ermittlungsbehörden immer einen greifbaren Hinweis haben, denn jemand muß der Inhaber des Kontos sein.

Übrigens ist die Stellung eines Strafantrages nicht lokal gebunden. Jeder Polizeidienststelle oder Justizdienststelle leite diese an die zuständige Dienststelle weiter.

Gruß Donald

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