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Autor Mitteilung
Benster
Moderator

Beiträge: 4864


Gesendet: 10:45 - 26.07.2004

Ja moin.

Habe am Samstag beim Dentistentreffen in Hamburg einen roten Rechtsträger aus SE ohne Blinker Front/Heck nur mit Ochsenaugen gesehen - sah top aus und nun bin ich natürlich heiss! Hat jemand Erfahrungen mit Grün-Weiss gemacht? Bin natürlich auch für jeden Tip dankbar.

Grüsse,
Ben
Jens
registriert

Beiträge:


 

Gesendet: 11:16 - 26.07.2004


Lenkerendenblinker müssen nicht eingetragen werden wenn sie eine Betriebserlaubnis haben.
zB. Kellermann ist gleichzeitig ein Schwingungsdämpfer aber nur für vorn zugelassen. Du braucht also hinten trotzdem welche.

Wie das bei den standartmäßigen Ochsenaugen ist, weiß ich nicht. Einfach im Zubehör nachfragen. Sag mal bescheid wenn du was weißt.

Das Problem sehe ich eigentlich nur bei der Bohrung für die Kabel im Lenker. Sollte zwischen den Risern sein weil hier die größte Steifigkeit ist.

Hast du dich denn mal auf deinem Dentistentreffen nach kleinen Rückspiegeln umgesehen? Vielleicht kann man davon ja etwas umbauen.
inha1
Moderator

Beiträge: 5043


 

Gesendet: 15:05 - 26.07.2004

moin hier was zum thema tüv etc. hab ich beim googlen gefunden.
http://www.biker-pannenstatistik.de/tuev-richtlinien.htm
ich hab ochsenaugen in den lenkerenden und hinten die kellermännchen. sieht meiner meinung nach ganz gut aus und sind recht unaufällig, wenn sie aus sind.
Benster
Moderator

Beiträge: 4864


 

Gesendet: 15:28 - 26.07.2004

Verstehst Du das auch so, dass man keine Heckblinker braucht wenn die Blinker 56 cm voneinander entfernt angebracht werden?
inha1
Moderator

Beiträge: 5043


 

Gesendet: 16:04 - 26.07.2004

theotetisch ja....aber wir wissen ja was die netten männer in den grauen kitteln so für ansichten haben. ich hab meine ja nicht eingetragen und ich war auch noch nicht selber damit beim tüv etc. aber grundsätzlich denke ich auch wenn mehr als 56 cm braucht man hinten keine. und wie heisst es doch so schön: das leben ist zu kurz um tüv-gerecht rumzufahren? 3.buch holger aue psalm13
perry


Beiträge: 193


 

Gesendet: 16:47 - 26.07.2004

Moinsen,
also ich hab drei Anläufe versucht und nur Lenkerblinker geht lt. TÜV nicht, nur für Fzg. bis 1989 oder so.
Aber ich finde die kleinen Kellermänner hinten fallen eh nicht so doll auf.
Und sicherer ist es auch. jedenfalls wenne nen leisen Auspuff hast, sonst hört und sieht man dich nicht
inha1
Moderator

Beiträge: 5043


 

Gesendet: 17:03 - 26.07.2004

zum thema auspuff sag ich mal nüscht.....
Don


Beiträge: 119


 

Gesendet: 17:35 - 26.07.2004

Gibt es eigentlich Probleme, die Ochsenaugen am Serienlenker zu verbauen? Ich denke da an das festgeschweißte Innengewinde...

Don
Stephan


Beiträge: 109


 

Gesendet: 20:10 - 26.07.2004

Hi,

bei meiner Zephyr 1.1, Bj. 1993 hat ein Prüfer vom TÜV Ochsenaugen eingetragen. Das hat zwar auch nur funktioniert, weil mein Kumpel Meister in einer Autowerkstatt war und daher super Connections zu dem Prüfer hatte -aber es war möglich. Ich hatte die Ochsenaugen mit selbstgedrehten Abstadshülsen (wurde extra im Brief vermerkt) montiert. So war eine Montage am Orginallenker mit Innengewinde möglich.
Stephan
inha1
Moderator

Beiträge: 5043


 

Gesendet: 22:30 - 26.07.2004

in den serienlenker geht´s nicht, wie du schon sagst don, das innengewinde stört. ansonsten das gewinde vorsichtig ausbohren. gruss ingo
Marc


Beiträge: 27


 

Gesendet: 11:51 - 27.07.2004

Moin,
wichtig ist, das der Kröpfwinkel des Lenkers nach hinten nicht zu groß aber auch nicht zu klein ist! Das "Zentrum" des O-Auges (nicht die mitte!!) muss gerade nach vorne und hinten zeigen. Hab mal ne neue Yamaha gehabt (vor ca. 5Jahren) da war eintragen kein Prob. auch ohne hintere Blinker!

Gruß
Marc

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