Wir sind umgezogen!!! www.thunderbird-sport.de |
|
Seiten mit Postings: 1 | zum Seitenende |
|
Autor | Mitteilung |
hansepunk Beiträge: 509 | Gesendet: 16:13 - 21.01.2012 Hallo Leute, hat jemand eine privaten Kontakt zu einem TÜVer - nur wegen einer Frage. Aber vielleicht weiß ja auch so jemand eine Antwort. Habe jetzt einen schönen Auspuff mit E-Nummer. Alleridngs passt mir die Endkappe nicht, deswegen will ich eine anderen Anschweissen. Auf der Endkappe ist aber jetzt die E-Nummer drau (gelasert - also schwarz). Außerdem soll der Auspuff beschichtet werden. D.h. die E-Nummer verschwindet so oder so. Ich verändere ja nun aber nicht den Auspuff, sondern nur die Optik. Darf ich die E-Nummer wieder einstanzen (oder so) oder ist das dann auch Urkundenfälschung? Was gibt es für Möglichkeiten? Danke & Gruß; Erik |
Ingo
Moderator Beiträge: 42149
|
Gesendet: 16:49 - 21.01.2012 Moin. Einfach mal hin fahren, Erik. Es gibt sogar hier und da Prüfer, die sich auskennen und beraten, am Besten wär ein Motorradspezialist... Ach hier, ich bin alt und hab von Internet nicht viel Ahnung aber der Googel hilft mir immer beim Suchen[Link zum eingefügten Bild] http://www.bma-magazin.de/sonstiges/weitere-artikel/tuev-nord-stellt-spezialisten-vor.html |
hansepunk
Beiträge: 509
|
Gesendet: 18:57 - 21.01.2012 coole Adresse - hab ich mal hingeschrieben ;) |
Ingo
Moderator Beiträge: 42149
|
Gesendet: 20:02 - 21.01.2012 |
hansepunk
Beiträge: 509
|
Gesendet: 08:19 - 22.01.2012 Auch, wenn mein Plan nicht funktioniert - schnelle und eindeutige Antwort: leider muss ich Ihnen für beide Projekte eine negative Antwort geben. Alle Änderungen am Schalldämpfer, die als Endeffekt die Entfernung des Prüfzeichens zum Inhalt haben, sind nicht zulässig. Beleuchtungseinrichtungen dürfen nicht durch zusätzliche Abdeckungen verändert werden. Ausnahme: Sie lassen diese Abdeckung vom Lichttechnischen Institut in Karlsruhe prüfen und sich von dort die Unbedenklichkeit bescheinigen. Zusätzlich müssen dann allerdings noch weitere Punkte geprüft werden: Splittersicherheit, Verhalten bei Verschleiß, Entzündbarkeit…. Kurzum, es geht leider nicht. Für weitere Anfragen stehen wir gerne zur Verfügung. |
Ingo
Moderator Beiträge: 42149
|
Gesendet: 09:20 - 22.01.2012 Moin, Schiete aber eindeutig und schnell, es war Samstag abend!! Melde doch in Timbuktu an, da darf man das sicherlich [Link zum eingefügten Bild] |
1Cruiser
Beiträge: 5312
|
Gesendet: 15:08 - 22.01.2012 Hold dir einfach nen rotes Händlerkennzeichen, dann geht (fast) alles..... |
CW Orange
Beiträge: 1615
|
Gesendet: 19:28 - 22.01.2012 Die Änderung am Schalldämpfer ist wohl das Problem. Wenn Du ihn nur lackieren würdest, wäre vielleicht die Änderung des Prüfzeichens machbar. Und schriftlich bekommst Du immer die vorschriften-konformste Antwort. [Link zum eingefügten Bild] |
Seiten mit Postings: 1 | - Kontakt zu TÜVer? - | zum Seitenanfang |
|
Version 3.1 | Load: 0.002509 | S: 1_6 |