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Autor | Mitteilung |
El Lobo Beiträge: 32 | Gesendet: 10:49 - 17.05.2011 Hallo, da ich ja meine TB verkaufen muss, stand ich jetzt mit einem sehr netten Schweizer in Verbindung, der allerdings heute an der sogenannte COC Typenbescheinigung von Triumph England gescheitert ist. Zitat: Leider kann für Ihr Fahrzeug kein COC erstellt werden, da es sich bei Ihrem Modell um ein nicht Gesamtgenehmigtes Fahrzeug handelt. Im weiteren ist erschwerend da die Schweiz in diesen Jahren eine der strengsten Lärm und Abgasvorschriften hatte. Kann das sein? Wir haben doch Schweizer und andere Spezialisten hier, was sagen den die? Wolfgang |
Greg
Beiträge: 185
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Gesendet: 11:25 - 17.05.2011 Hi! Ich würde mal beim Zoll und beim Strassenverkehrsamt anrufen ob er den Wisch überhaubt braucht. Schau mal hier: http://www.stva.zh.ch/internet/sicherheitsdirektion/stva/de/StVAfz/FZimport.html da steht: "Eventuell vorhandene EU-Uebereinstimmungsbescheinigung" muss also nicht unbedingt vorhanden sein. zudem: "Der Prüfungsumfang richtet sich nach der Fahrzeugart. Bei gebrauchten Fahrzeugen werden die Vorschriften nach dem Datum der ersten Inverkehrsetzung angewandt." da sollte ja egal sein wie die abgas und lärm vorschriften in diesen (den jetzigen) jahren ist... gruss aus zürich greg |
Greg
Beiträge: 185
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Gesendet: 11:25 - 17.05.2011 ups.. hier noch zum anklicken: http://www.stva.zh.ch/internet/sicherheitsdirektion/stva/de/StVAfz/FZimport.html |
Greg
Beiträge: 185
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Gesendet: 11:28 - 17.05.2011 da steht auch: "Bestätigung über die Einhaltung der bei der ersten Inverkehrsetzung gültigen schweizerischen Abgas- und Geräuschvorschriften, ausgenommen bei EU- Uebereinstimmungsbescheinigung" |
Greg
Beiträge: 185
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Gesendet: 11:28 - 17.05.2011 geht also sicher auch ohne... |
budd_zz
Beiträge: 504
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Gesendet: 11:48 - 17.05.2011 So sicher ist das leider nicht. Das Problem liegt hier: Zitat: in Verbindung mit hier: Zitat: Meine Erfahrung mit dem Import einer Suzuki GSX 1400, Jg. 2008(!): Ohne COC muss der Importierende beweisen, dass der Töff die bei 1. Inv.setzung in der Schweiz geltenden Vorschriften einhält. Suzuki Schweiz konnte/wollte damals nichts bestätigen. Ich konnte dann anhand der deutschen Fahrzeugausweise (die haben gleich 2!) nachweisen, dass alle Informationen, die im COC stehen auch in diesen Ausweisen stehen. Geholfen hat mir ein vernünftiger Mann in der Technischen Abt. des Strassenverkehrsamts Zürich. Auf jeden Fall vor dem Zeigen anrufen! |
El Lobo
Beiträge: 32
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Gesendet: 12:31 - 17.05.2011 Hi, Aber, dass es da von Triumph UK nicht mehr als ein "leider keine COC gibt? Dachte das is nur ne Formsache |
Ingo
Moderator Beiträge: 42149
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Gesendet: 12:48 - 17.05.2011 Die spinnen, die Schweizer!! So ein Schwachsinn! |
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