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Autor Mitteilung
El Lobo


Beiträge: 32


Gesendet: 10:49 - 17.05.2011

Hallo,
da ich ja meine TB verkaufen muss, stand ich jetzt mit einem sehr netten Schweizer in Verbindung, der allerdings heute an der sogenannte COC Typenbescheinigung von Triumph England gescheitert ist.
Zitat:
Leider kann für Ihr Fahrzeug kein COC erstellt werden, da es sich bei Ihrem Modell um ein nicht Gesamtgenehmigtes Fahrzeug handelt. Im weiteren ist erschwerend da die Schweiz in diesen Jahren eine der strengsten Lärm und Abgasvorschriften hatte.

Kann das sein?
Wir haben doch Schweizer und andere Spezialisten hier, was sagen den die?

Wolfgang
Greg


Beiträge: 185


 

Gesendet: 11:25 - 17.05.2011

Hi!

Ich würde mal beim Zoll und beim Strassenverkehrsamt anrufen ob er den Wisch überhaubt braucht. Schau mal hier:

http://www.stva.zh.ch/internet/sicherheitsdirektion/stva/de/StVAfz/FZimport.html

da steht: "Eventuell vorhandene EU-Uebereinstimmungsbescheinigung"

muss also nicht unbedingt vorhanden sein.

zudem: "Der Prüfungsumfang richtet sich nach der Fahrzeugart. Bei gebrauchten Fahrzeugen werden die Vorschriften nach dem Datum der ersten Inverkehrsetzung angewandt."

da sollte ja egal sein wie die abgas und lärm vorschriften in diesen (den jetzigen) jahren ist...

gruss aus zürich

greg
Greg


Beiträge: 185


 

Gesendet: 11:25 - 17.05.2011
Greg


Beiträge: 185


 

Gesendet: 11:28 - 17.05.2011

da steht auch: "Bestätigung über die Einhaltung der bei der ersten Inverkehrsetzung gültigen schweizerischen Abgas- und Geräuschvorschriften, ausgenommen bei EU- Uebereinstimmungsbescheinigung"
Greg


Beiträge: 185


 

Gesendet: 11:28 - 17.05.2011

geht also sicher auch ohne...
budd_zz


Beiträge: 504


 

Gesendet: 11:48 - 17.05.2011

So sicher ist das leider nicht.

Das Problem liegt hier:

Zitat:
Im weiteren ist erschwerend da die Schweiz in diesen Jahren eine der strengsten Lärm und Abgasvorschriften hatte


in Verbindung mit hier:

Zitat:
Der Prüfungsumfang richtet sich nach der Fahrzeugart. Bei gebrauchten Fahrzeugen werden die Vorschriften nach dem Datum der ersten Inverkehrsetzung angewandt.


Meine Erfahrung mit dem Import einer Suzuki GSX 1400, Jg. 2008(!): Ohne COC muss der Importierende beweisen, dass der Töff die bei 1. Inv.setzung in der Schweiz geltenden Vorschriften einhält.

Suzuki Schweiz konnte/wollte damals nichts bestätigen. Ich konnte dann anhand der deutschen Fahrzeugausweise (die haben gleich 2!) nachweisen, dass alle Informationen, die im COC stehen auch in diesen Ausweisen stehen. Geholfen hat mir ein vernünftiger Mann in der Technischen Abt. des Strassenverkehrsamts Zürich.
Auf jeden Fall vor dem Zeigen anrufen!


El Lobo


Beiträge: 32


 

Gesendet: 12:31 - 17.05.2011

Hi,

Aber, dass es da von Triumph UK nicht mehr als ein "leider keine COC gibt?
Dachte das is nur ne Formsache

Ingo
Moderator

Beiträge: 42149


 

Gesendet: 12:48 - 17.05.2011

Die spinnen, die Schweizer!!

So ein Schwachsinn!

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