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Autor Mitteilung
Dabouh


Beiträge: 6


Gesendet: 17:32 - 13.08.2010

Hallo

Frankreich, die Thunderbird Sport bis 83 PS (61kW). Aber die Website www.mobile.de, zeigen sie bis zu 77 PS (57 kW). Ist das ein Fehler?

Dabouh
Ingo
Moderator

Beiträge: 42149


 

Gesendet: 21:10 - 13.08.2010

Die TBS hat über 80PS, das bei Mobile ist falsch, das sind die TB.
Burntaylor


Beiträge: 20


 

Gesendet: 14:30 - 18.08.2010

Hi!
Laut Typenschein sind's 56,9 kW (oder rund 77 PS).
O.


Beiträge: 171


 

Gesendet: 14:34 - 18.08.2010

AFAIK hat die gut 80 PS, für Deutschland plötzlich unverändert nur noch 77 oder 78. Ist wohl ein Versicherungsding. Korrigiert mich.

Gruß
Oli
Burntaylor


Beiträge: 20


 

Gesendet: 14:38 - 18.08.2010

Wobei es aber eigentlich eh ziemlich egal ist ob es jetzt 78 oder 83 sind...
Ingo
Moderator

Beiträge: 42149


 

Gesendet: 14:47 - 18.08.2010

Naaaa?

Ich will meine mit 5 stelligem Kommastand und Diagramm und alles, du!

Olaf
Moderator

Beiträge: 12133


 

Gesendet: 14:48 - 18.08.2010

Zitat:
Wobei es aber eigentlich eh ziemlich egal ist ob es jetzt 78 oder 83 sind...

bei 79 PS ist die Grenze zur nächsthöheren Einstufung.
Eingetragen ist die TBS mit 78 PS bei 8300 U/min,
bei 8400 U/min hat sie entsprechend mehr PS, so ca. 83
Ingo
Moderator

Beiträge: 42149


 

Gesendet: 14:59 - 18.08.2010



Nee nä?

Ich lass reduzieren, du!
Burntaylor


Beiträge: 20


 

Gesendet: 14:59 - 18.08.2010

Ah, OK!
In Österreich wird die motorbezogene Steuer auf den Hubraum bezogen, nicht auf die Leistung.
Olaf
Moderator

Beiträge: 12133


 

Gesendet: 15:08 - 18.08.2010

Die Steuer geht in Deutseland auch nach Hubraum...pro 100 Kubik so um die 7 Euro? weiss nicht mehr so genau.

Die Leistung ist entscheidend für die Versicherungseinstufung.
Ingo
Moderator

Beiträge: 42149


 

Gesendet: 16:03 - 18.08.2010

Zitat:
KFZ-Steuer Motorrad, Motorradsteuer, Motorradsteuersatz

KFZ-Steuer Motorrad
Zulassungspflichtige Motorräder werden nach geltendem Recht jährlich mit 1,84 EUR je angefangene 25 ccm Hubraum besteuert. Eine Steuerbemessung nach dem Emissionsverhalten - wie für Pkw und für Lkw über 3,5 t Gesamtgewicht - gilt derzeit nicht. Dieser Steuersatz gilt seit 1955 unverändert. Zu entrichten ist die Steuer im Voraus. Bei Zuteilung von Saisonkennzeichen, deren Betriebszeitraum jeweils auf einen nach vollen Monaten bemessenen zusammenhängenden Zeitraum eines jeden Jahres befristet ist, wird die Steuer tageweise berechnet.

Zur Ausgestaltung und dem Einführungszeitpunkt einer ggf. emissionsorientiert, gestaffelten Kraftfahrzeugsteuer für Motorräder sind noch keine Entscheidungen getroffen oder absehbar. Grundlage für eine solche Besteuerung wäre zunächst eine strengere EU-Abgasvorschrift für zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge, zu der es bislang keine Einigung auf europäischer Ebene gibt.

Bitte Beachten!
Für die Beurteilung der Schadstoff- und Kohlendioxidemissionen sind grundsätzlich die Feststellungen der Verkehrsbehörden verbindlich. Bei Zweifelsfragen zum Abgasverhalten empfiehlt sich daher eine unmittelbare Kontaktaufnahme mit der KFZ-Zulassungsstelle.

Alle Angaben ohne Gewähr



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