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 Forum Index —› Technik & Tipps —› Auspuff TÜV
 


Autor Mitteilung
nippelalarm


Beiträge: 41


Gesendet: 19:52 - 06.05.2007

Moin,

hat sich hier schonmal jemand Gedanken über eine TÜV-konforme Auspuffanlage mit mehr Sound gemacht?

Gibt es sowas überhaupt?

Kann man eventuell die Shark-Töpfe einer Bonnie "anpassen"?

Oder baut Mecatwin was mit ABE?

Ich bin auf der Suche, mindestens nach gleichgesinnten....

Gruß vom Harz...
Donnervogel
Moderator

Beiträge: 7177


 

Gesendet: 19:57 - 06.05.2007

Zitat:
Kann man eventuell die Shark-Töpfe einer Bonnie "anpassen"?
das hatte ich mir auch schon mal überlegt...

nur der Original-Look ist dann wech und die Bullizei frächt gleisch nach der ABE...
nippelalarm


Beiträge: 41


 

Gesendet: 10:23 - 07.05.2007

Jo,

aber die Tüten haben doch än E-Zeischen für die Rennleitung...

Ich starte grad ne Anfrage bei SR-Racing. Die könnten ne Einzelanfertigung machen

Da gehts nurnoch um den Preis!
Wenn Interesse besteht, könnte man ja mal mit Stückzahlen verhandeln?
Sacht mal bescheid...
sustenbrüggli


Beiträge: 942


 

Gesendet: 12:43 - 07.05.2007

Ich habe die Shark Tracks montiert. Der Schweizer Importeur hat mir für die TBS ein Gutachten ausgestellt. Bis jetzt hat es kein Bullizist interessiert. Den Fackel hat genügt. Aber wie gesagt, ist wahrscheinlich nur für in die CH gedacht. Wobei wir ja auch ABE akzeptieren müssen.

Gruss Renato
nippelalarm


Beiträge: 41


 

Gesendet: 19:44 - 07.05.2007

Ich habe Mehl von SR-Racing. Die möchten ca. 700 Euronen für eine Einzelanfertigung für nen Rechtsträger. Hey Leute mit TÜV!!

Das hat doch Gesicht?
Ingo
Moderator

Beiträge: 42149


 

Gesendet: 20:05 - 07.05.2007

Zitat:
Hey Leute mit TÜV!!


So werden die auch klingen...ma sogen, jetzt nä!

Ich steh zu meinen NFRU, dann kostet das eben 3 Points, man muss Prioritäten setzten, besser als 3 Punkte für falsch Parken oder abgefahrne Reifen, jetzt nä!
Anonymous


 

Gesendet: 21:04 - 07.05.2007

Ich hätte Interesse an SR Tröten, optimal wäre Absorptionsdämpfer mit db-eater wie bei den Sharks

Gruss Thomas K
nippelalarm


Beiträge: 41


 

Gesendet: 21:21 - 07.05.2007

Na mehr als aus den Orschinalen geht doch immer INGO...
Beim ersten Mal sind drei Punkte auch kein Problem, aber beim zweiten mal bist du Wiederholungstäter, das zählt doppelt!! Fährst du dann zwei Jahre garnich?

Ich sammel jetzt erstmal Interssenen und dann geht dat los...
Stephank.


Beiträge: 948


 

Gesendet: 21:33 - 07.05.2007

Für den Preis würd ich mir fast die von Mecatwin holen. An meienr KTM hab ich ne Komplettanlage von SR. Der Sepp versteht sein Handwerk! Sind auch fast die einzigen Anlagen die beim Test immer ein Leistungsplus bringen.

Mir sind 700€ einfach zuviel 2 Endtöpfe! Da würd ich mir lieber die vom Raisch holen.

mfg.
StephanK
Ingo
Moderator

Beiträge: 42149


 

Gesendet: 10:37 - 08.05.2007

Moin, wie soll der Pott/die Pötte denn aussehen?
Ist es mit Krümmer oder nur die Endtöpfe?

Die auf der HP von ihm sind ja mächtige Dinger. [Link zum eingefügten Bild]

Muss ja auch ein büschen zum Charakter der TBS passen.... [Link zum eingefügten Bild] Nicht das das so ein Griso-Verschnitt wird [Link zum eingefügten Bild]

Was gibt es noch für Infos?

Klick um auf die HP zu kommen!
Anonymous


 

Gesendet: 13:20 - 08.05.2007

Hallo zusammen, zum Thema lauter Auspuff gibt es seit 1. März eine neue Regelung, die die alte STVO teilweise ablöst. Also Punkte bei lautem Auspuff is nicht mehr. Ich habe einen Thread aus einem Hayabusa-Forum kopiert in dem alles wesentliche drinnsteht:


Scheinbar gibt es eine neue Regelung was Verkehrskontrollen bei Krads anbelangt. Mein Kumpel ist Polizist und der ist letzte Woche auf einem Lehrgang beim Tüv Nord zum Thema technische Veränderungen an Krads gewesen. Diesen Lehrgang sollte er machen, weil er diesen Sommer gehäuft zu Kradkontrollen nördlich von Hamburg eingesetzt werden soll. (Schmalfelder Kurven)
Bei diesem Lehrgang konnte er erstaunliches erfahren.

Seit 01.03.2007 darf die Polizei keine Auspuffe mehr beschlagnahmen, die keine ABE haben oder zu laut sind. Weiterhing darf sie auch keine Krads, an denen solche Auspuffanlagen verbaut sind, mehr stillegen oder beschlagnahmen. Lediglich kann eine Ordnungswidrigkeiten Anzeige mit einem Bußgeld von bis zu 25Euro erhoben werden.

Allerdings weiss ich nicht ob diese Regelung Bundesweit oder nur im Land Schleswig-Holstein gilt.

Habt ihr ähnliches gehört, oder kennt ihr jemanden vom Tüv oder der Polizei die ebenfalls kürzlich auf dem Lehrgang waren?

Gruß aus dem Norden

Hab nochmal genau nachgefragt:

Die Regelung von der ich gesprochen habe gilt Bundesweit und ist die:
Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)Geltung ab 01.03.2007

http://www.buzer.de/gesetz/7182/index.htm oder http://www.verkehrsportal.de/fzv/fzv.php

Sie ersetzt bzw. reformiert große Teile der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung(StVZO).

Weiterhin gilt: http://www.kba.de/Stabsstelle/ZentraleR … 010307.pdf


Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten
Stand: 01.03.2007 5. Auflage
siehe Seite 234/ 0 Beschaffenheit der Fahrzeuge - § 30 StVZO 330000/ 330006 Sie haben das unvorschriftsmäßig gebaute/ausgerüstete Fahrzeug in Betrieb genommen. 25,00Euro

Wo jetzt steht, das Auspuff ohne e-nummer, also racing usw. zu dieser Unvorschriftmäßigkeit zählt, konnte er mir nicht sagen, nur das er die Anweisung bekommen hat, bei einer Kontrolle so vorzugehen. Dazu müsste man dann wohl nochmal die ganzen Paragraphen durchwühlen.

Zur dB- Messung habe ich mir folgendes erklären lassen.
1. Vorbeifahrmessungen sind unzulässig.
2. Nur Standgeräuschmessungen bei 50cm Abstand vom Auspuff in 45° Winkel bei halber Drehzahl der maximalen Leistung aus Fahrzeugschein sind zulässig.
3. Der Umgebungs- Schallpegel darf 80dB nicht überschreiten. (Somit ist eine Messung an einer Strasse, an der z.B. Autos vorbeifahren unzulässig)
4. Um die Messung an einem "stillen Ort" durchführen zu können muss eine Verlegung des Messortes von bis zu 3km in Kauf genommen werden.
5. Es müssen zwei Messungen durchgeführt werden.
6. Das im Fahrzeugschein eingetragene Standgeräusch darf nicht um mehr als 5dB überschritten werden.
7. Wird der Pegel um mehr als 5 dB überschritten liegt eine Straßenverkehrsordnungswidrigkeit vor.

Wer's jetzt immer noch nicht glaubt muss sich halt selber die Mühe machen und alles nachlesen oder immer schön brav fahren.

Gruß MichaelR (Der nicht vorhat laut zu fahren)

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