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 Forum Index —› Benzingespräche —› suche vorvertrag für ne probefahrt
 


Autor Mitteilung
speedfritz


Beiträge: 386


Gesendet: 21:32 - 19.07.2005

hi
ich suche eine vorlage für ne probefahrt vertraglich abzusichern ,
so ne art kaufvertrag .
hat einer so was als PDF oder MS Word auf dem rechner ?
wenn ja bitte mail an mich speedfritz@gmx.de

DANKE
inha1
Moderator

Beiträge: 5043


 

Gesendet: 21:53 - 19.07.2005

http://www.kfz-auskunft.de/formulare/kfz-kaufvertrag.html

http://www.auto-und-verkehr.de/downloads/kfz-kaufvertrag.pdf

Ist da was dabei? Hatte ich noch im Angebot.

Das klingt nach Interessent?

Gruß und viel Glück!
Ingo
speedfritz


Beiträge: 386


 

Gesendet: 21:59 - 19.07.2005

danke ingo ,
ja, ist einer scharf auf meine süße

finde aber nur kaufverträge im netz ,wollte mich aber für ne probefahrt absichern .
nacher macht der sich lang mit der karre und sagt tschöööööö ich suche mir ne beulenfreie und ich steh blöd da
es soll ja auch schlechte menschen geben auf dieser schönen welt
inha1
Moderator

Beiträge: 5043


 

Gesendet: 22:21 - 19.07.2005

http://www.versicherung-und-verkehr.de/index.php/1.0.352;f6;24;cmid;6;crid;24
http://www.kanzlei-hoenig.de/publikationen/09-gekauftwiegesehen.html

Das kennst du?
Hab da noch was rausgesucht, ist ja nicht sooo einfach mit Probefahrt und Versicherung!

Guckst du und wird schon schiefgehen!

Gruß Ingo
Frenscher


Beiträge: 731


 

Gesendet: 08:28 - 20.07.2005

@Speedfritz
vom Prinzip her kannst Du einen formlosen Vertrag mit dem Käufer schliessen, wenn er es denn unterschreibt was du aufgeschrieben hast.....
wichtig ist sonst nur das du den Führerschein anguckst,ob vorhanden etc...Sonst hilft nur Vollkasko bei Schadensfall, wenn nicht.... :angry:

Und aus Erfahrung vom Kumpel,behalte den Personalausweis bis zur Rückkehr
und vereinbare ein Zeitlimit...

Bis danne
Frenscher
speedfritz


Beiträge: 386


 

Gesendet: 11:16 - 20.07.2005

danke für die tips ,
werde mal schauen was ich da so aufsetzte um abgesichert zu sein
der Franzose
Moderator

Beiträge: 3718


 

Gesendet: 12:02 - 20.07.2005

Moin
Ein Freund von mir hatte vereinbart, als Sozius zu fahren. Aber an einer Ampel hat er sich nicht fest genug gehalten, der Typ hat ein Wheelie gemacht und mein Freund saß dann blöd auf der Strasse. Der Typ war weg, bevor er es realisieren konnte. Das Moped war ein XS 1100...
Olaf
Moderator

Beiträge: 12133


 

Gesendet: 12:04 - 20.07.2005

Eigentlich kannste auch noch 'ne Kaution einbehalten...sollte eigentlich bei einem Kauf-Interssenten kein Problem darstellen, da er ja eh Kohle bräuchte um dat Dingens zu bezahlen...

Gruß und viel Erfolg

Olaf
Dämonenberater


Beiträge: 400


 

Gesendet: 18:02 - 20.07.2005

Kfz-Händler: Kunde muss für Schaden bei Probefahrt nicht in jedem Fall haften
Überlässt ein Kfz-Händler einem Kaufinteressenten ein Fahrzeug zu einer Probefahrt, ist von einer stillschweigenden Haftungsfreistellung zu Gunsten des Fahrers auszugehen, wenn das Fahrzeug infolge "leichter Fahrlässigkeit" beschädigt wird. Hierunter fällt insbesondere eine Beschädigung, die im Zusammenhang mit den eigentümlichen Gefahren einer Probefahrt steht.

Mit dieser Entscheidung wies das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz die Schadenersatzklage eines Kfz-Händlers ab, dessen Trike bei einer Probefahrt von einem Kunden beschädigt worden war. Der Händler hatte das Fahrzeug dem an einem Kauf interessierten Kunden zu einer ca. zweistündigen Probefahrt überlassen. Bei der anschließenden Einfahrt auf das Betriebsgelände streifte der Kunde mit dem Trike einen im Bereich der Einfahrt stehenden Kunden-Pkw. Anschließend "schoss" das Trike - weil der Beklagte von der Kupplung abgerutscht war - in Richtung des geöffneten Tors der Reparaturhalle, blieb dort mit dem rechten hinteren Rad am Torpfosten hängen, wurde rechts herumgeschleudert und schlug mit der Gabel gegen ein Ölfass. Hierdurch wurde das Trike erheblich beschädigt.

Das OLG war der Ansicht, der Kunde könne sich auf eine stillschweigende Haftungsfreistellung berufen, da der Schaden nur leicht fahrlässig verursacht wurde und auf den Eigentümlichkeiten einer Probefahrt beruhte. Der Kunde war mit der Breitendifferenz des vorderen und hinteren Teils des Trikes nicht vertraut. Zudem bestand nach Ansicht des Gerichts bei der Probefahrt wegen der Umstellungsschwierigkeiten allgemein ein erhöhtes Unfallrisiko. Hinzu trat, dass der Kaufinteressent die Fahreigenschaften testen wollte und deshalb dazu verleitet wurde, das Fahrzeug schneller und schärfer zu fahren, als es sonst geschehen würde. Demgegenüber hatte der Kfz-Händler die Möglichkeit, sich durch Abschluss einer Vollkaskoversicherung zu schützen (OLG Koblenz, 12 U 1360/01).

Jens
registriert

Beiträge:


 

Gesendet: 18:31 - 20.07.2005

klasse! ein Trike weniger. Mit sowas würde ich nur mit ner Tüte aufm Kopf fahren.
Dämonenberater


Beiträge: 400


 

Gesendet: 18:48 - 20.07.2005

Dann isses kein Wunder, da da keine rechtliche Absicherung möglich ist....

Ich würd so'n Teil ja auch nie anfassen.

Jan

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