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Autor | Mitteilung |
speedfritz Beiträge: 386 | Gesendet: 21:32 - 19.07.2005 hi ich suche eine vorlage für ne probefahrt vertraglich abzusichern , so ne art kaufvertrag . hat einer so was als PDF oder MS Word auf dem rechner ? wenn ja bitte mail an mich speedfritz@gmx.de DANKE |
inha1
Moderator Beiträge: 5043
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Gesendet: 21:53 - 19.07.2005 http://www.kfz-auskunft.de/formulare/kfz-kaufvertrag.html http://www.auto-und-verkehr.de/downloads/kfz-kaufvertrag.pdf Ist da was dabei? Hatte ich noch im Angebot. Das klingt nach Interessent? Gruß und viel Glück! Ingo |
speedfritz
Beiträge: 386
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Gesendet: 21:59 - 19.07.2005 danke ingo , ja, ist einer scharf auf meine süße finde aber nur kaufverträge im netz ,wollte mich aber für ne probefahrt absichern . nacher macht der sich lang mit der karre und sagt tschöööööö ich suche mir ne beulenfreie und ich steh blöd da es soll ja auch schlechte menschen geben auf dieser schönen welt |
inha1
Moderator Beiträge: 5043
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Gesendet: 22:21 - 19.07.2005 http://www.versicherung-und-verkehr.de/index.php/1.0.352;f6;24;cmid;6;crid;24 http://www.kanzlei-hoenig.de/publikationen/09-gekauftwiegesehen.html Das kennst du? Hab da noch was rausgesucht, ist ja nicht sooo einfach mit Probefahrt und Versicherung! Guckst du und wird schon schiefgehen! Gruß Ingo |
Frenscher
Beiträge: 731
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Gesendet: 08:28 - 20.07.2005 @Speedfritz vom Prinzip her kannst Du einen formlosen Vertrag mit dem Käufer schliessen, wenn er es denn unterschreibt was du aufgeschrieben hast..... wichtig ist sonst nur das du den Führerschein anguckst,ob vorhanden etc...Sonst hilft nur Vollkasko bei Schadensfall, wenn nicht.... :angry: Und aus Erfahrung vom Kumpel,behalte den Personalausweis bis zur Rückkehr und vereinbare ein Zeitlimit... Bis danne Frenscher |
speedfritz
Beiträge: 386
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Gesendet: 11:16 - 20.07.2005 danke für die tips , werde mal schauen was ich da so aufsetzte um abgesichert zu sein |
der Franzose
Moderator Beiträge: 3718
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Gesendet: 12:02 - 20.07.2005 Moin Ein Freund von mir hatte vereinbart, als Sozius zu fahren. Aber an einer Ampel hat er sich nicht fest genug gehalten, der Typ hat ein Wheelie gemacht und mein Freund saß dann blöd auf der Strasse. Der Typ war weg, bevor er es realisieren konnte. Das Moped war ein XS 1100... |
Olaf
Moderator Beiträge: 12133
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Gesendet: 12:04 - 20.07.2005 Eigentlich kannste auch noch 'ne Kaution einbehalten...sollte eigentlich bei einem Kauf-Interssenten kein Problem darstellen, da er ja eh Kohle bräuchte um dat Dingens zu bezahlen... Gruß und viel Erfolg Olaf |
Dämonenberater
Beiträge: 400
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Gesendet: 18:02 - 20.07.2005 Kfz-Händler: Kunde muss für Schaden bei Probefahrt nicht in jedem Fall haften Überlässt ein Kfz-Händler einem Kaufinteressenten ein Fahrzeug zu einer Probefahrt, ist von einer stillschweigenden Haftungsfreistellung zu Gunsten des Fahrers auszugehen, wenn das Fahrzeug infolge "leichter Fahrlässigkeit" beschädigt wird. Hierunter fällt insbesondere eine Beschädigung, die im Zusammenhang mit den eigentümlichen Gefahren einer Probefahrt steht. Mit dieser Entscheidung wies das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz die Schadenersatzklage eines Kfz-Händlers ab, dessen Trike bei einer Probefahrt von einem Kunden beschädigt worden war. Der Händler hatte das Fahrzeug dem an einem Kauf interessierten Kunden zu einer ca. zweistündigen Probefahrt überlassen. Bei der anschließenden Einfahrt auf das Betriebsgelände streifte der Kunde mit dem Trike einen im Bereich der Einfahrt stehenden Kunden-Pkw. Anschließend "schoss" das Trike - weil der Beklagte von der Kupplung abgerutscht war - in Richtung des geöffneten Tors der Reparaturhalle, blieb dort mit dem rechten hinteren Rad am Torpfosten hängen, wurde rechts herumgeschleudert und schlug mit der Gabel gegen ein Ölfass. Hierdurch wurde das Trike erheblich beschädigt. Das OLG war der Ansicht, der Kunde könne sich auf eine stillschweigende Haftungsfreistellung berufen, da der Schaden nur leicht fahrlässig verursacht wurde und auf den Eigentümlichkeiten einer Probefahrt beruhte. Der Kunde war mit der Breitendifferenz des vorderen und hinteren Teils des Trikes nicht vertraut. Zudem bestand nach Ansicht des Gerichts bei der Probefahrt wegen der Umstellungsschwierigkeiten allgemein ein erhöhtes Unfallrisiko. Hinzu trat, dass der Kaufinteressent die Fahreigenschaften testen wollte und deshalb dazu verleitet wurde, das Fahrzeug schneller und schärfer zu fahren, als es sonst geschehen würde. Demgegenüber hatte der Kfz-Händler die Möglichkeit, sich durch Abschluss einer Vollkaskoversicherung zu schützen (OLG Koblenz, 12 U 1360/01). |
Jens
registriert Beiträge:
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Gesendet: 18:31 - 20.07.2005 klasse! ein Trike weniger. Mit sowas würde ich nur mit ner Tüte aufm Kopf fahren. |
Dämonenberater
Beiträge: 400
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Gesendet: 18:48 - 20.07.2005 Dann isses kein Wunder, da da keine rechtliche Absicherung möglich ist.... Ich würd so'n Teil ja auch nie anfassen. Jan |
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