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Autor | Mitteilung |
Angelo Premium-User Beiträge: 448 | Gesendet: 13:31 - 03.10.2007 Hallo Leute, für alle Die auf Strecke gehen mal ganz interessant, gefunden beim DHV. 4.6. Luftrechtliche Bestimmungen Die Flüge sind unter Einhaltung der luftrechtlichen Bestimmungen der jeweiligen Länder durchzuführen. Die Verantwortung dafür trägt ausschließlich der Pilot. Flüge, die grobe Luftraumverletzungen (z.B. Durchflug durch CTR’s) aufweisen oder Flüge, die Sanktionen der zuständigen Luftaufsichtsbehörde zur Folge hatten, werden vom Auswerter gelöscht. Dem Teilnehmer entsteht hieraus eine Bearbeitungsgebühr von 100 €. Für Flugbewegungen im deutschen Luftraum wenden die Auswerter folgende Mess-Toleranzen an: Höhe: 5 %, maximal 100 m. Seitlich: 500 m Bei Flügen, die lediglich mit Barographen-Höhe dokumentiert werden, wird eine eventuelle Höhenabweichung zur tatsächlichen Höhe beim Start bei der Überprüfung, ob Luftträume verletzt wurden, berücksichtigt. Es werden aus organisatorischen Gründen nur Flüge in Deutschland auf die Einhaltung luftrechtlicher Bestimmungen hin geprüft. Grobe Luftraumverletzungen im Ausland können bei Beanstandung durch ausländische Verbände oder Behörden gelöscht werden. |
Alex
Stamm-User Beiträge: 65
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Gesendet: 18:40 - 07.10.2007 Wozu soll eigentlich die Toleranz gut sein? Jetzt fliegen alle 450 bzw. 80m in den Luftraum rein... Wers nicht macht, ist evtl. im Nachteil. Naja, vielleicht wirken ja die 100 Euro ein bischen abschreckend. Grüße, Alex |
Angelo
Premium-User Beiträge: 448
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Gesendet: 19:51 - 07.10.2007 ich denke die 100 € sind nur als Bearbeitungsgebühr zum Löschen vom Server usw. Bei groben Luftraumverl. hängt dir auch noch das LBA am Arsch vor allen dingen wenn man den File auch noch veröffentlicht. |
Gregor
Moderator Beiträge: 1683
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Gesendet: 11:38 - 08.10.2007 Die Diskussion hatten wir schon irgendwo vorher. Zusammengefasst: Da man rechtlich nach ICAO Karte fliegen muss, und nicht nach dem neumodischen Zeug wie tschiipiies, kann man den Strich nicht genau aus der Luft bestimmen. |
CanO
Premium-User Beiträge: 456
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Gesendet: 12:33 - 08.10.2007 Luftraum Verletzung ist ein Straftat, kann bis zum Freiheitsstrafe folgen haben. |
Ernst
Boardmeister Beiträge: 732
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Gesendet: 13:57 - 08.10.2007 @Gregor: Ist ja klar, aber wenn man den Track eingereicht hat, ist man vermutlich nicht nach Karte geflogen. Daher wird er gelöscht, und dafür ein "Unkostenbeitrag" erhoben. Wie das, gerade im LR Frankfurt, die Behörden sehen, muss man mal abwarten, wenn es so weit ist. Ich denke, dass sie bei etwas grosszügigeren Randberührungen auch nicht gleich eine Phantom losschicken. |
CanO
Premium-User Beiträge: 456
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Gesendet: 14:04 - 08.10.2007 @Ernst: Auch wenn die sofort ein Phantom schicken würden, würde bei Gregor sowieso nichts schaden, bis der Phantom da ist, hat er schon längst abgesoffen und ist beim landebier |
Gregor
Moderator Beiträge: 1683
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Gesendet: 14:53 - 08.10.2007 @ernst: stimmt nicht. meine tschiipiiess aufzeichnung anlage ist im packsack hinten und sie hat keine Anzeige. Mein cockpit hat nur ein klarsichtfenster und da habe ich natürlich nur meine ICAO Karte. |
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