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 Forum Index —› allgemeine gleitschirmthemen —› Luftraumverletzungen
 


Autor Mitteilung
Angelo
Premium-User

Beiträge: 448


Gesendet: 13:31 - 03.10.2007

Hallo Leute,
für alle Die auf Strecke gehen mal ganz interessant, gefunden beim DHV.

4.6. Luftrechtliche Bestimmungen
Die Flüge sind unter Einhaltung der luftrechtlichen Bestimmungen der jeweiligen Länder
durchzuführen. Die Verantwortung dafür trägt ausschließlich der Pilot. Flüge, die grobe
Luftraumverletzungen (z.B. Durchflug durch CTR’s) aufweisen oder Flüge, die
Sanktionen der zuständigen Luftaufsichtsbehörde zur Folge hatten, werden vom
Auswerter gelöscht. Dem Teilnehmer entsteht hieraus eine Bearbeitungsgebühr von
100 €. Für Flugbewegungen im deutschen Luftraum wenden die Auswerter folgende
Mess-Toleranzen an:
Höhe: 5 %, maximal 100 m.
Seitlich: 500 m
Bei Flügen, die lediglich mit Barographen-Höhe dokumentiert werden, wird eine
eventuelle Höhenabweichung zur tatsächlichen Höhe beim Start bei der Überprüfung, ob
Luftträume verletzt wurden, berücksichtigt.
Es werden aus organisatorischen Gründen nur Flüge in Deutschland auf die Einhaltung
luftrechtlicher Bestimmungen hin geprüft.
Grobe Luftraumverletzungen im Ausland können bei Beanstandung durch ausländische
Verbände oder Behörden gelöscht werden.
Alex
Stamm-User

Beiträge: 65


 

Gesendet: 18:40 - 07.10.2007

Wozu soll eigentlich die Toleranz gut sein? Jetzt fliegen alle 450 bzw. 80m in den Luftraum rein... Wers nicht macht, ist evtl. im Nachteil.
Naja, vielleicht wirken ja die 100 Euro ein bischen abschreckend.

Grüße,
Alex
Angelo
Premium-User

Beiträge: 448


 

Gesendet: 19:51 - 07.10.2007

ich denke die 100 € sind nur als Bearbeitungsgebühr zum Löschen vom Server usw.
Bei groben Luftraumverl. hängt dir auch noch das LBA am Arsch
vor allen dingen wenn man den File auch noch veröffentlicht.
Gregor
Moderator

Beiträge: 1683


 

Gesendet: 11:38 - 08.10.2007

Die Diskussion hatten wir schon irgendwo vorher.
Zusammengefasst:
Da man rechtlich nach ICAO Karte fliegen muss, und nicht nach dem neumodischen Zeug wie tschiipiies, kann man den Strich nicht genau aus der Luft bestimmen.







CanO
Premium-User

Beiträge: 456


 

Gesendet: 12:33 - 08.10.2007


Luftraum Verletzung ist ein Straftat, kann bis zum Freiheitsstrafe folgen haben.
Ernst
Boardmeister

Beiträge: 732


 

Gesendet: 13:57 - 08.10.2007

@Gregor:
Ist ja klar, aber wenn man den Track eingereicht hat, ist man vermutlich nicht nach Karte geflogen.
Daher wird er gelöscht, und dafür ein "Unkostenbeitrag" erhoben.

Wie das, gerade im LR Frankfurt, die Behörden sehen, muss man mal abwarten, wenn es so weit ist. Ich denke, dass sie bei etwas grosszügigeren Randberührungen auch nicht gleich eine Phantom losschicken.
CanO
Premium-User

Beiträge: 456


 

Gesendet: 14:04 - 08.10.2007


@Ernst: Auch wenn die sofort ein Phantom schicken würden, würde bei Gregor sowieso nichts schaden, bis der Phantom da ist, hat er schon längst abgesoffen und ist beim landebier
Gregor
Moderator

Beiträge: 1683


 

Gesendet: 14:53 - 08.10.2007

@ernst: stimmt nicht. meine tschiipiiess aufzeichnung anlage ist im packsack hinten und sie hat keine Anzeige.
Mein cockpit hat nur ein klarsichtfenster und da habe ich natürlich nur meine ICAO Karte.

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