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 Forum Index —› administratives —› Smartsurfer und Callando/Aviano Abzocke
 


Autor Mitteilung
Gregor
Moderator

Beiträge: 1683


Gesendet: 01:01 - 18.10.2005

Hallo Ihr lieben,

wer von Euch den Smartsurfer benutzt, um ins Internet zu kommen, sollte schleunigst seine letzte Telecom Rechnung prüfen.
Wenn dort ein betrag von 4,5 Euro aufgeführt habt, solltet ihr tätig werden.
Es ist ein Abo, dass man über Call by Call aboniert hat.

Gebt anschliessend in Google
Callando / Aviano ein.

Ihr werdet Euch wundern !!!



Ich habe schon überlegt darüber einen Fernsehbericht zu machen.
Sollten noch mehr von Euch betroffen sein und sich so richtig ärgern einer kriminellen Gruppe auf den Leim gegangen zu sein, könnten wir einen Beitrag fürs Fernsehen machen.

Ist aber etwas Aufwand wegen diversen Interviews und Recherchen.
Alleine mache ich das nicht.

Es sind aber tausende menschen davon betroffen.

Gregor
Gregor
Moderator

Beiträge: 1683


 

Gesendet: 01:02 - 18.10.2005

Morgen stelle ich hier die Vorgehensweise rein, die Ich jetzt machen werde.
parastep
Premium-User

Beiträge: 538


 

Gesendet: 02:38 - 18.10.2005

Frag doch mal bei diesem SAT.1 Magazin ähm www.planetopia.de nach. Die können Dir da sicher helfen und würden das wohl auch senden, könnt ich mir vorstellen.
Gregor
Moderator

Beiträge: 1683


 

Gesendet: 15:32 - 18.10.2005

Hallo Hier die Mail , die ich an viele Leute in form einer Kettenmail gesendet habe. Wenn Ihr jemanden kennt, der davon auf betroffen sein könnte, sendet Ihnen den folgenden Beitrag:

Hallo Leute,

wer von Euch den Smarsurfer von Web.de nicht benutzt, muss wahrscheinlich nicht weiter lesen.
Alle anderen möchte ich vor einer perfiden Abzocke warnen, der ich zum Opfer gefallen bin, und andere Smartsurfer Nutzer auch.

ich habe es gestern entdeckt und habe schon die ersten Schritte eingeleitet.

Ich möchte, dass Ihr diese Mail an Freunde schickt, die davon betroffen sein könnten, damit sie nicht erst nach Monaten feststellen, dass sie 5 Euro monatlich für etwas ausgeben, was sie nicht wollen. Insbesondere Smartsurfer Nutzer oder andere nutzer automatischer Internet by Call wählprogramme.

Wann diese Mail auslaufen sollte ist schwer zu sagen (geschrieben am 18. Oktober 2005). Lasst uns 30 Dezember festlegen.

Ich würde wahrscheinlich erst nach über einem halben Jahr feststellen, dass Monat für Monat ein Betrag von 5 Euro auf meiner Telecom Rechnung auftaucht.

Eher zufällig habe ich gestern in c't TV Sendung einen Bericht darüber gesehen, sonst wäre es mir gar nicht aufgefallen.

In der aktuellen Ausgabe von c't ist ein großer Artikel drüber. In WISO wird ein Bericht darüber vorbereitet.

----Bist Du betroffen ?
Schaut Euch Euere letzte Rechnung der Telecom an (Oktober 2005). Am besten auch die nächste von November auch.
Wenn dort eine Position von Callando Telecom GmbH (Aviano) in Höhe von mindestens 4,5 EURO auftaucht, habt Ihr ebenfalls ein Problem.

Man konnte sich bis Anfang August sehr günstig zu bestimmten Zeiten via Internet by Call mit Callando surfen. Doch plötzlich haben sie Ihre AGBs

geändert und plötzlich ist man ein Mitglied in irgendeinem Club und muss monatlich eine Clubgebühr von 4,50 + 16 % Mehrwertsteuer per Telekomrechnung abdrücken. Websurfer hat diesen Anbieter natürlich gleich aus Ihrem Tool rausgeworfen.

Obwohl ich also keine Anmeldung, noch Zustimmung abgegeben habe, ziehen sie per Telecom Rechnung die Club Mitgliedschaft ein.

Bis jetzt war es eine Abzocke.
Noch besser kommt es, weil ich das letzte mal über Callando am 29.7 eingewählt war, Ihre Änderung der AGBs ab 2.8. gelten soll.

Trotz dem erscheint diese Gebühr auf meiner Rechnung !! (An meine juristischen Freunde) Ist es jetzt schon arglistige Täuschung ?

Ich werde jetzt hier nicht ausschweifen. Schaut mal in Google und tippt einfach "Callando / Avanio" ein, falls Ihr betroffen seid.

Ihr werden Euch wundern über die Abgründe, die sich da auftun.

Gruss
Gregor

Hier noch mal zum Nachlesen und was zu tun ist:

Hallo,

kurz vorweg: Auf Aviano (das ebenfalls über Callando abgerechnet wird) bin ich gekommen, weil Sie schreiben, daß Sie nur noch DSL nutzen und trotzdem Kosten von Callando Call-by-Call-Gebühren abgerechnet wurden. Denn Aviano hat mit einem juristischen Trick (der aber wohl unzulässig ist) versucht, durch einfache Einwahl des Verbrauchers bei Aviano (v. a. über Low-Cost-Router wie u. a. den Smartsurfer von Web.de) eine abonnementähnliche Mitgliedschaft in einer sog. "Community" mit monatlich laufenden Kosten (meist 4,50 EUR + 16% Umsatzsteuer = 5,22 EUR) durch ein juristisches Konstrukt einzurichten.
Geht es bei Ihnen um genau diesen Betrag (oder ähnlich)? - Dann sollten Sie die zugrundeliegenden letzten Rechnungen der Deutschen Telekom noch einmal sichten, ob unter dem Call-by-Call-Anbieter Callando das "Produkt" Aviano auftaucht. Sonst haben Sie diesen Betrag am Ende womöglich monatlich auf der Rechnung.
In diesem Fall googlen Sie einmal mit der Suchwörterkombination: callando aviano, oder schauen Sie zu Aviano/Callando auch einmal unter den folgenden Links:
http://www.xdial.de/ ...
http://forum.computerbetrug.de/ ...
http://www.verbraucherschutz-forum.de/ : Suche: aviano.

Jetzt aber zu Callando und Nexnet.

Kurz vorab zur Info: Callando bündelt die Abrechnungen verschiedener Kleinanbieter (darunter u. a. Aviano) und rechnet gegenüber der Deutschen Telekom AG ab (das erscheint dann auf Ihrer Rechnung). Die Fa. Nexnet agiert für Callando als Inkassobüro und betreibt das Mahnwesen ("Forderungsmanagement").

1. Vorgehen gegenüber CALLANDO:

a) Wenn Sie den sicheren Eindruck haben, daß die Forderung nicht berechtigt ist, war es richtig, daß Sie nicht gezahlt haben. Sie sollten dann aber der Deutschen Telekom mitgeteilt haben, um welchen Teilbetrag welchen Anbieters genau Sie die Rechnung gekürzt haben (darüber schreiben Sie nichts), sonst legt die Telekom die Kürzung auf alle Drittanbieter um, die dann alle wegen einer kleinen Differenz mahnen. Die Mitteilung an die Telekom können Sie kurzfristig ggf. auch noch telefonisch unter der kostenlosen Service-Nummer der Telekom nachholen.

b) Genauso wichtig wie das Nichtzahlen ist der schriftliche Widerspruch bei Callando (darüber schreiben Sie nichts). Denn sonst könnten die Mahnungen von Nexnet letztlich berechtigt sein bzw. werden (!!). Sie sollten sich mit diesem Widerspruch also beeilen (falls noch nicht erfolgt). Widerspruch bei Callando am besten per Einwurf-Einschreiben oder Einschreiben mit Rückschein (aus Beweisgründen, Quittung ausstellen lassen). Die Adresse steht auf der Telekom-Rechnung (oder unter www.callandoFON.de). Email oder Hotline-Kontakte sind unergiebig (und aus Beweisgründen nicht zu empfehlen).
An Callando schreiben Sie hierzu - falls noch nicht geschehen - unter Angabe Ihres Telekom-Buchungskontos, Tel.-Nr., Rechnungs-Nr. und Rechnungsdatum der Telekom-Rechnung zum Beispiel folgendes:

"Im Rahmen der o. a. Abrechnung der Deutschen Telekom AG stellen Sie auf S. ... der Telekom-Rechnung folgende Position in Rechnung: [......] [Hier die Details angeben]
Gegen die Inrechnungstellung dieses Betrages lege ich hierdurch Widerspruch ein. Sie berechnen hier eine Leistung, die ich nicht in Anspruch genommen habe.
Ich fordere Sie hierdurch auf, mir
1. einen Einzelentgeltnachweis (EEN) nach § 16 TKV sowie
2. das kostenlose Prüfprotokoll der technischen Prüfung
zu übermitteln.
Solange diese Nachweise nicht vorgelegt werden, kann die Forderung zurückgewiesen werden. Bis zum Eingang der Unterlagen mache ich gegenüber Ihrer o. a. Forderung von meinem Zurückbehaltungsrecht (§ 273 BGB) Gebrauch."
Dann setzen Sie wegen Aviano sicherheitshalber noch hinzu:
"Sollte es sich hier um die Inrechnungstellung der sogenannten 'aviano.net Community'-Clubmitgliedschaft oder Ähnliches handeln, so bestreite ich vorsorglich, daß mit Aviano ein Dauervertragsverhältnis rechtswirksam begründet worden ist. Es besteht kein Vertrag über die sogenannte 'aviano.net Community' oder ähnliche Dauervertragsverhältnisse und deshalb auch keine Zahlungs-verpflichtung. Hilfsweise, ohne Präjudiz, kündige ich den (angeblichen) Vertrag zum nächstmöglichen Termin. Die Kündigung wird nur vorsorglich erklärt und damit insbesondere kein angebliches (Abonnement-) Dauervertragsverhältnis anerkannt."
Dieser letzte Zusatz ist wichtig, damit nicht durch die Kündigung gleichzeitig indirekt der Vertrag als existent anerkannt wird. Dieser Passus ist im Prinzip auch gegenüber Aviano zu erklären, zunächst aber Reaktion von Callando abwarten.

Dann können Sie abwarten, wie Callando reagiert. Mir gegenüber hat Callando sofort einen Abrechnungsfehler eingeräumt und die Kosten großzügig rückerstattet (Gutschrift auf Telekom-Rechnung) [Jedenfalls im ersten Fall; die Antwort im zweiten Fall, nämlich "Aviano", steht bei mir allerdings noch aus].
Bitte ggf. überprüfen, ob Gutschrift erfolgt (ist), denn NACH Eingang der Gutschrift würde NEXNET zurecht den von Ihnen zunächst einbehaltenen Betrag fordern.


2. Vorgehen gegenüber NEXNET

Gleichzeitig schreiben Sie an NEXNET etwa folgendes (mit einfachem Brief):
"Die oben im Betreff angegebenen Forderung habe ich gegenüber der Fa. Callando durch Widerspruch bestritten. Die Fa. Callando hat die von mir geforderten Nachweise nach § 16 TKV noch nicht vorgelegt. Bis zum Eingang dieser Unterlagen mache ich von meinem Zurückbehaltungsrecht (§ 273 BGB) Gebrauch.
Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, daß ich unter diesen Voraussetzungen keinerlei Mahn- oder Inkassokosten übernehmen kann."

Fertig. Nexnet wird sich - erfahrungsgemäß - noch mehrfach melden (u. a. mit dem Satz "Unabhängig von Ihrer Rechnungsreklamation bei der callando Telecom GmbH befinden sie sich gegenüber der NEXNET GmbH in der Zahlungspflicht. Es besteht keine Veranlassung, das Mahnverfahren auszusetzen"). Dies ist aber juristisch völlig unbeachtlich und nur der "Theaterdonner", mit dem Inkasso-Unternehmen nunmal agieren. Sie brauchen nicht darauf zu reagieren. Denn eines ist klar: Wenn Callando keine berechtigte Forderung gegen Sie hat, gilt das gleichermaßen für NEXNET. Hier heißt es Nerven bewahren, keinesfalls einschüchtern lassen und alle Schriftstücke (einschließlich der Kopien Ihrer eigenen Briefe und mitsamt den Original-Einlieferungsscheinen) sorgfältig in einer Mappe sammeln (falls es zum Prozeß kommt).

Entweder erkennt Callando Ihren Einwand an - dann hat sich die Forderung von NEXNET gleich miterledigt (ganz gleich, was Nexnet dazu schreibt) - oder Callando erkennt nicht an und NEXNET sendet letztlich einen Mahnbescheid. Gegen diesen legen Sie UNBEDINGT innerhalb der vorgeschriebenen Frist beim zuständigen Amtsgericht (beides auf dem Mahnbescheid angegeben) mit dem beigefügten Formular Widerspruch ein. Dann können Sie in Ruhe abwarten. Denn Callando/Nexnet müssen bei einer Klage gegen Sie Ihnen gegenüber die Berechtigung der Forderung nachweisen. Aber so weit wird es höchstwahrscheinlich gar nicht kommen. Denn auch Callando/Nexnet wissen, daß die Forderung (wenn dem nach Ihrer Einschätzung wirklich so ist) - letztlich unberechtigt ist. Außerdem können Sie ganz zurecht die Zahlung bis zur Vorlage des angeforderten EEN und Prüfbescheinigung verweigern. Wenn nichts vorgelegt wird, müssen Sie auch nicht zahlen. Das ist ganz klar. Meist ist nach dem Mahnbescheid/Widerspruch spätestens Schluß - allenfalls wird noch ein Schreiben nachgeschoben, mit dem Sie zur Rücknahme Ihres Widerspruchs aufgefordert werden. Das legen Sie dann natürlich unbeantwortet in Ihre Mappe zu den anderen Briefen ... ;o)

Ach ja, zum ewigen Thema Mahnkosten - dies auch ganz unabhängig von Nexnet (gilt auch z. B. für Versandhäuser): Ist die Hauptforderung der gegnerischen Firma letztlich berechtigt, erkennen die Gerichte meist bis zu 2,50 EUR pro Mahnung an (keinesfalls die höheren Sätze z. B. von NEXNET), und auch diese 2,50 EUR Mahnkosten pro Mahnung nur dann, wenn Sie wirklich nachweislich als AUSLAGEN ENTSTANDEN sind (z. B. bei einem Einschreiben). Bei Mahnung per einfachem Brief dagegen nur 0,55-1,00 EUR. Mehr braucht man nicht an Mahngebühren zu zahlen, selbst wenn die gegnerische Hauptforderung berechtigt ist (für explizite Inkassokosten gilt etwas anderes, allerdings ist die Berechnung von expliziten Inkassokosten nicht zulässig, wenn die Forderung vor Einschaltung des Inkassobüros strittig war).

Umgekehrt können aber auch Sie alle Ihre Auslagen, die durch die Fehlberechnung entstanden sind, geltend machen (Quittungen sammeln) und - im bequemsten Falle - z. B. von einer etwaigen Restforderung der Fa. Callando bzw. Nexnet in Abzug bringen. Sie erklären dann die "Aufrechnung" (§§ 387 ff. BGB).

Gregor
Moderator

Beiträge: 1683


 

Gesendet: 12:44 - 05.01.2006

kurz mit der rechtsschutz gewunken und schon haben sie den schwanz eingezogen.
geld habe ich wieder.
aber wie ich aus den medien höre, machen sie ihre aktion weiter und verarschen die leute weiter. Es gibt offensichtlich immer noch viele menschen die sich das gefallen lassen.

eigentlich schade.
da hatte ich schon mal die gelegenheit von Ihnen vor gericht gezerrt zu werden und mal meine rechtsschutz auszuprobieren und nix wars.



Ernst
Boardmeister

Beiträge: 732


 

Gesendet: 10:20 - 06.01.2006

Na, wenn das drohen geholfen hat, hat sich der Rechtsschutz doch schon fast rentiert!
mano7
registriert

Beiträge: 1


 

Gesendet: 15:43 - 17.01.2006

Ich bin jetzt auch auf den Oleco Classic (freeware) umgestiegen, wie auch viele Leute die ich kenne. Oleco ist aufjeden Fall eine sehr gute Alternative zum Smartsurfer. Kann das tool nur weiter empfehlen

Download: http://www.oleco.de

Gruß

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