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 Forum Index —› Biturbo bis Quattroporte IV u. 3200GT —› Rechtslage "Quattroporte IV" VERKAUF ???
 


Autor Mitteilung
Klausi
registriert

Beiträge: 4


Gesendet: 09:05 - 18.09.2003

Guten Tag,
ich habe ein rechtliches Problem.
Vor 1 Woche habe ich meinen sehr gut erhaltenen ´96 Quattroporte von privat an privat verkauft. Das Fahrzeug war in einem sehr gutem Zustand und ich habe es unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung verkauft. Zuvor wurde der Wagen bei Maserati durchgesehen (in Anwesendheit des neuen Käufers) und für einwandfrei befunden. Nun, nach einer Woche ruft mich der Käufer an und teilt mir mit, daß das Fahrzeug ab ca. 180 km/h sehr starke Vibrationen am Motor hat. Er hat daraufhin den Wagen zu Maserati gebracht und die Reparatur soll ca. 5.000 EUR kosten. Der Käufer droht jetzt mit rechtlichen Schritten gegen mich. Nun meine Fragen:
- Was kann ich tun ?
- Was muß ich tun ?
- Wie kann ich mich verhalten ?
- Wie sieht die Rechtslage aus ?
- Was kann auf mich zu kommen ?

Bin für jeden Tip dankbar, damit ich hoffentlich wieder ruhig schlafen kann.

Danke, danke

Gruß Klausi
Me
Moderator

Beiträge: 654


 

Gesendet: 10:11 - 18.09.2003

Bin zwar kein Jurist, aber wenn im Kaufvertrag die Mängelhaftung ausgeschlossen ist, dann ist sie eben ausgeschlossen. Das gilt natürlich nicht für WISSENTLICH verschwiegene Mängel, aber da ist der Käufer beweispflichtig. In diesem Fall ist das schwierig, wer fährt schon ständig 180km/h?
Übrigens kann man als Selbstständiger oder Freiberufler nicht von Privat verkaufen, da muss man Gewährleistung bieten, 2 Jahre, die man auf ein Jahr (vertraglich) begrenzen kann. Schliesst man sie unberechtigt aus ist man mit 2 Jahren dran!!

Für den Käufer ist das Szenario natürlich unerfreulich. Wer würde bei einem Reparaturaufwand von 5000Euro, nach einer Woche, nicht ungehalten reagieren? Also ich wär sauer!

Gruss
Me
Klausi
registriert

Beiträge: 4


 

Gesendet: 11:53 - 18.09.2003

Hallo Me,
danke für die schnelle Antwort.
Ich bin jedoch freischaffender Architekt, habe den Wagen aber als Privatperson verkauft.
Dann ist doch auch die Gewährleistung ausgeschlossen ?
Gruß Klausi
Me
Moderator

Beiträge: 654


 

Gesendet: 12:22 - 18.09.2003

Ich fürchte das geht nicht. Zwar weiss ich nicht ob man zwischen Geschäftswagen und Privatwagen trennen kann, also Geschäftswagen mit 1 Jahr Garantie, Privatwagen ohne Garantie, aber ich glaube, dass das nicht möglich ist - kann wohl nur ein Anwalt wissen. In den Berichten über die neue Haftung hiess es eindeutig, dass Selbstständige mit 1 Jahr Gewährleistung verkaufen müssen.
Anonymous


 

Gesendet: 12:29 - 18.09.2003

Hallo,
wie bei Ebay muß, auch bei Privat Leuten die Gewährleistung ausgeschlossen werden, ansonsten ist man dran! Für 5000€ würde mein erster Griff zum Telefonhörer gehen und meine Hand würde die Nr. von meinem Anwalt wählen, denn der wird genau wissen wie ich mich zu verhalten habe!

gruß
Jens
Anonymous


 

Gesendet: 13:35 - 18.09.2003

Sind die Vibrationen schon bei Dir aufgetreten? Wenn nicht, hat sich die
ganze Sache erledigt, wegen des Ausschlusses der Gewährleistung.
Was ist denn das für ein Schaden, der nur am Motor 5000€ kosten soll?

Gruß Micha
SteveMcQueen
registriert

Beiträge: 20


 

Gesendet: 15:14 - 18.09.2003

Hi Klausi,

die Gewährleistungspflicht hängt davon ab, ob das Fahrzeug vorher von Dir im Betriebsvermögen war oder nicht.

Wenn nein, keine Probleme mit Gewährleistungspflicht. Wenn ja, Pflicht zur Gewährleistung. Wobei bei einem Freiberufler schwierig (im Brief) zu erkennen sein dürfte, ob es sich um ein Privatfahrzeug oder ein Geschäftsfahrzeug gehandelt hat.

Wird gerne mit solchen Dingen gedroht und hinterher kommt nichts mehr. Würde es darauf ankommen lassen. Mal sehen, was der RA der Gegenseite schreibt.

Ist das Fahrzeug denn im Vergleich zur Marktlage überteuert verkauft worden? Wievielte Hd., Model, KM, Preis?

Grüße

McQueen
Klausi
registriert

Beiträge: 4


 

Gesendet: 15:47 - 18.09.2003

Hallo,
also,
ich habe den Wagen als als "Firmenwagen" gekauft, da ich dadurch einen Rabatt von 20% bekommen habe. Der Wagen ging NIE in das Betriebsvermögen über und im Fahrzeugbrief stehe ich als Privatperson. Das Fahrzeug habe ich jetzt nicht überteuer (eher zu billig) als Privatperson verkauft. Ist nicht NUR der Vertrag zwischen mir und dem Käufer wichtig ? Was Interessiert da wie ich den Wagen eingekauft habe ?

Gruß Klausi
Anonymous


 

Gesendet: 21:22 - 18.09.2003

Wandlung/Annulierung:nehmen sie den wagen so schnell wie möglich zurück, dann kann zumindest nicht noch mehr kaputtgehen - naher bezahlen sie noch mehr als die eingentl.KP-Summe. als nächsten schritt prüfen sie die vorwürfe bei dem besagten Tempo. um jeden regress aus dem wege zu gehen sollten sie das fzg. als bastlerwagen verkaufen + den offiziellen Kaufpreis. lt. vertrag auf eine symbolisch kleine summe halten. Sie sind nach meiner Einschätzung keine privatperson - die prüfung/inaugenscheinahme beim händler dient lediglich der minderung einer kaufangst.
Maseratiandy
Power-User

Beiträge: 241


 

Gesendet: 22:34 - 18.09.2003

Hi Klausi,

habe vor Jahren einen Biturbo Spyder an einen Privatmann verkauft. Dieser hatte dann ebenfalls versucht nachträglich den Preis zu drücken. Ich habe dann nach 2 Jahren Verhandlungen vor Gericht gewonnen, bis wir dann feststellten, daß der Typ kurz nach dem Kauf des
Spyders den Offenbarungseid abgeben hatte und den Spyder für den halben Preis an einen Händler in Münster verscherbelt hatte, dieser Händler dann den Spyder wieder für denselben Preis anbot, den der Typ bei mir bezahlte. Ich musste dann um meine Gerichtskosten bei dem Typ zu holen dessen Konten pfänden lassen.

Hilft Dir momentan nicht unbedingt, wollte ich nur mal erwähnt haben, vielleicht will der auch nur den Preis nachträglich drücken.

Biete doch eine Wandelung an, falls er darauf eingeht kannst du den QP checken ob dieses Problem wirklich existiert. Ich sehe eher weniger Probleme vor Gericht wenn das Fahrzeug nicht im Betriebsvermögen war und entsprechend abgeschrieben wurde bzw. Kosten des Fahrzeuges gelten gemacht wurde.

Sonst müsste ja ein Sammler von Oldtimern die er im Privatvermögen hat und der gleichzeitig selbständig ist, womöglich in einer Branche die nichts mit Fahrzeugen zu tun hat, für jedes seiner Fahrzeuge eine Garantie geben und das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen.

Ein Gespräch mit einem kompetenten Anwalt würde ich auf jeden Fall empfehlen. Wenn du in der Nähe von Stuttgart wohnst könnte ich Dir die Nummer von dem Anwalt geben, der mich damals vertreten hat.

Viel Erfolg

Ciao Andy
Anonymous


 

Gesendet: 08:46 - 19.09.2003

Hallo, hat Dir denn mal jemand gesagt was es sein soll, kann mir nicht vorstellen das es ein problem am motor sein soll. Den das drehzahlband ab 180 hat er ja schon mindestes 2 mal vorher beim schaltvorgang gehabt und da macht er es nicht? Ist schon ein wenig mergwürdig scheint ein schräger vogel zu sein. Würde mich erstmal ruhig verhalten bis sich sein anwalt meldet, und wenn das passiert geld abziehen für die gefahrenen kilometer und den neuen briefeintrag min 1000 euro. Diese leute spielen auf einschüchterrung wen was besprochen wird immer mit zeugen aber nicht unbedingt die ehefrau lieber einen bekannten!

Gruß
Jens

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- Rechtslage "Quattroporte IV" VERKAUF ??? -

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