Wir sind umgezogen!!! www.thunderbird-sport.de

    

 · Home · Impressum & Datenschutz · Suche

Seiten mit Postings: 1 2

zum Seitenende

 Forum Index —› Technik & Tipps —› Kennzeichenwinkel
 


Autor Mitteilung
inha1
Moderator

Beiträge: 5043


 

Gesendet: 07:31 - 19.11.2006

Also, so geht es nicht, wenn denn müssen es sowas von genau 30 Grad im Schatten sein, um sich den Halter hin zubauen.

Ich hab meinen auch im Winter gebaut:
[Link zum eingefügten Bild]

Sollte irgendwas zwischen 20 und 40 Grad sein, ma sogen, jetzt nä!

Schoinen Sonntach, ich muss zur Arbeit!

Grüzziee Ingo
Stephank.


Beiträge: 948


 

Gesendet: 11:06 - 19.11.2006

Soso,
Zitat:
Hilfspolizist
also ein Spion
oxibis
Moderator

Beiträge: 3440


 

Gesendet: 12:13 - 19.11.2006

Ups, so schnell fliegt die Tarnung auf!

Gibt denn auch Paragraphen zu den Blinker? Mit Abstand zur Strasse, Blinkerarmlänge oder so. Oder kann man da alles mit E-Nummer dranschrauben wie man will?

Hubert (Ex Secret Service)
Stephank.


Beiträge: 948


 

Gesendet: 12:58 - 19.11.2006

Wir leben hier in Deutschland, natürlich muss man da gewisse Maße einhalten. Der mind. Abstand beträgt so um die 20cm.
Ratriumph


Beiträge: 1449


 

Gesendet: 16:52 - 19.11.2006

Zitat:
Gibt denn auch Paragraphen zu den Blinker?


Eure StVZO sieht das so:
Hinten beträgt der Mindestabstand von der Motorradmitte aus gesehen 120 mm. Vorne sind es 170 mm, wobei vom Scheinwerfer mindestens 100 mm Abstand einzuhalten sind.
Über der Fahrbahn erhalten Blinker zwischen 35 cm und 150 cm den Behördlichen Segen.
Das reicht eigentlich an Zahlenjongliererei, aber da gibt es noch die geometrischw Sichtbarkeit.
Mit ihr ist festgelegt, in welchem Winkel zum Motorrad die Blinker sichtbar sein müssen. In Fahrtrichtung betragen die Winkelvorgaben 45° nach innen, und 80° nach aussen. Rückwertig müssen für die Erkennung 80° nach innen und 80° nach aussen reichen. Nach oben und unten reichen 15°, wobei der untere Wert auf 5° sinkt, wenn die Blinker unter 75 cm Höhe angebracht sind.
Dann krame mal dein Geodreieck raus.

Die EG Verordnungen blasen bezüglich der senkrechten Abstrahlgrössen ins selbe Horn: Horizontal reichen für die Sichtbarkeit nach innen 20°, nach aussen 80°.
Zwischen den leuchtenden Flächen reicht hinten schon ein Abstand von 180 mm, vorne sind es 240 mm. Wenn da nur nicht diese beknackte Regelung bezüglich des Abstandes zum Scheinwerfer wäre. Der richtet sich nämlich nach der Helligkeit der Fahrtrichtungsanzeiger. Es reicht von 20 mm bei 400 cd bis 75 mm bei 90 cd Leuchtstärke. Wie gross die jeweilige Leuchtstärke ist, kann wohl nur der Hersteller beantworten. Wesentlich klarer ist da die Aussage zu den Höhenvorgaben, minimal 35 cm und höchstens 120 cm über dem Boden. Weiterhin dürfen die hinteren Blinker maximal 300 mm vom hintersten Punkt des Fahrzeuges entfernt sein.

Da soll irgendjemand noch den Durchblick haben.
Darum habe ich die Blinker demontiert.

Ratriumph


Beiträge: 1449


 

Gesendet: 18:05 - 19.11.2006

Ich hab noch ein Bildchen zusammengeflickt:

[Link zum eingefügten Bild]

Seiten mit Postings: 1 2

- Kennzeichenwinkel -

zum Seitenanfang



 Forum Index —› Technik & Tipps —› Kennzeichenwinkel
 



Version 3.1 | Load: 0.002983 | S: 1_6